Plenarsitzung des schleswig-holsteinischen Landtags
22.11.2023 - 24.11.2023
Kita
Nachdem der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des
Kindertagesförderungsgesetzes bereits im Novemberplemun in die erste Lesung gegangen ist, konnten wir in Dezemberplenum auf Grundlage der Anhörung im Sozialausschuss die Planung für 2024 finalisieren. Ich bin froh, dass wir über die Anhörung im Sozialausschuss hinsichtlich des Zeitplans zu einem einvernehmlichen Vorgehen gekommen sind. Wir haben unseren Gesetzesentwurf in diesem Sinne angepasst und werden den Evaluationszeitraum auf Ende April 2024 verschieben, den Gesamtzeitplan zum Übergang ins Zielsystem zum 1. Januar 2025 aber halten. Die Streichung der Verlängerung des Übergangszeitraums berücksichtigt den Wunsch der Träger und Kommunen nach einem schnelleren Übergang in das finale Finanzierungssystem.
Ich bin zuversichtlich, dass es uns im nächsten Jahr gelingen kann, ein gutes und tragfähiges Zielsystem aufzustellen. Dafür brauchen wir alle an Bord.
In der Landtagsdebatte ging es weiter um den Fachkräftemangel. Frühkindliche Bildung ist das nachhaltigste Instrument, um jungen Menschen in unserem Land wirklich gerechte Startchancen zu geben. Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir als Landesregierung durch die Fachkräfte-Stärken-Strategie nun versuchen die Versäumnisse der letzten zehn Jahre auszubügeln.
Im Rahmen dieser Stategie erhalten unter anderem Fachkräfte in besonders belasteten Kitas die Möglichkeit der Unterstützung von Helfenden Händen . Einführung und Ausbau der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) für Erzieher*innen, sozialpädagogische Assistent*innen sowie für die Heilerziehungspflege machen die Ausbildung in diesen Berufen praxisnäher und durch eine durchgehende Ausbildungsvergütung attraktiver. Seit Sommer 2023 fördert das Land rund 800 praxisintegrierte Ausbildungsplätze im ganzen Land und hat die entsprechende Landesförderung hierfür angehoben. Für die Umsetzung der Fachkräfte-Stärken-Strategie stellt das Land 2023 fünf Millionen Euro und ab 2024 jährlich zehn Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung und damit insgesamt rund 12 Millionen jährlich. (Drucksache 20/1742)
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