Hier gibt es Anträge, Gesetzesentwürfe und weitere politische Initiativen, die ich angestoßen, oder an denen ich mitgewirkt habe.
März 2025
Entwurf des Gesetzes zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und weiterer Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes
Seit Herbst 2023 setze ich mich für die Einführung der elektronischen Fußfessel bei häuslicher Gewalt und Stalking ein und fordere außerdem, dass die Mitbetroffenheit von Kindern bei häuslicher Gewalt zwischen den Eltern auch rechtlich anerkannt wird.
Beides Ziel habe ich mit dem folgenden Gesetz nun erreicht, dass im März 2025 in Kraft getreten ist. Ausführliche Informationen zu dem Gesetzesentwurf sind hier zu finden.
Februar 2025
Landtag: Menstruation thematisieren und enttabuisieren
Als Landtag haben wir die Landesregeirung beauftragt sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Bundesgesetzgeber prüft, inwiefern Menstruationsausgaben in den Sozialleistungen angemessen und ausreichend berücksichtigt sind. Zudem werden in den Sanitäreinrichtungen des Landtags nun kostenfreie Peroidenartikel zur Verfügung gestellt. Unser Landtagsbeschluss ist hier zu finden.
Mehr dazu hier
Januar 2025
Haushalt 2025: 34.000 Euro Förderung für das Jugendensemble von FolkBALTICA
Im Haushaltsverfahren für den Haushalt 2025 konnte ich gemeinsam mit meiner Kollegin Uta Röpcke wichtige Gelder für die Kunst- und Kultur-Szene in Flensburg sichern. Für das Jugendensemble von FolkBALTICA konnten wir eine Förderung von über 34.000 Euro jährlich erzielen. Damit stärken wir ein wichtiges grenzüberschreitendes Kulturangebot unserer Region und auch die musikalischen Nachwuchsförderung.
Hier mehr
Großer Erfolg im Haushaltsverfahren 2025: 3,5 Mio Euro Paket für verbesserten Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt erreicht
Ich habe in 2024 viele Monate lang hinter den Kulissen für eine Anhebung der Förderung der Frauenfacheinrichtungen gekämpft und am Ende erreicht, dass ab 2025 jährlich 3,5 Mio Euro für die Stärkung des Hilfe- und Schutzsystems bei häuslicher Gewalt zusätzlich zur Verfügung gestellt wird.
Warum ist mir das so wichtig? Ich bin mit dem politischen Ziel angetreten den Schutz von Frauen und Kindern zu verbessern und die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein zu erreichen. Und für dieses politische Ziel arbeite ich seit meinem Einzug in den Landtag konsequent. Damit stärke ich Frauen und Kinder mit und ohne Migrationshintergrund gleichermaßen und versuche einen Beitrag zu leisten, um echte Gleichstellung in unserer Gesellschaft zu erreichen.
Ich möchte eine Politikerin sein, deren Wort etwas zählt. Und dazu gehört, dass ich erreiche, dass die Landtagsbeschlüsse, die ich erwirke auch tatsächlich umgesetzt werden.
Mein erster großer frauenpolitischer Landtagsantrag (siehe November 2022) beinhaltete eine Zielsetzung, die wir ein Jahr später sogar noch einmal im Landtag bekräftigt haben (Dez. 2023). Ich habe damals erreicht, dass der Landtag eine Überprüfung der Förderung der Frauenfacheinrichtungen anhand “neuer Bedarfe, Zielgruppen und Aufgaben” im Zuge der Regelüberprüfung des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen hat. Diese Regelüberprüfung war 2022 noch für Ende 2024 vorgesehen. Durch ein Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Mittelverteilung bei den Kommunen musste die Regelüberprüfung aber im Sommer 2024 auf 2028 verschoben werden.
Lange hatte ich auf die Regelüberprüfung gewartet und brauchte nun einen Plan B.
Ich wollte nicht, dass die Überprüfung der Fördermittel für das Hilfe- und Schutzsystem sich nun auch um Jahre verzögert und habe viele Woche lang für eine Entkopplung geworben. Da die geplante Regelüberprüfung (durch ein externes Gutachter-Unternehmen) wegfiel, habe ich in den Sommermonaten kurzerhand selbst die Bedarfe beim Landesverband Frauenberatung, beim KIK-Netzwerk gegen häusliche Gewalt und bei den Frauenhäusern abgefragt, mir einen Gesamtüberblick verschafft, Zahlen zusammengetragen und Vorschläge entwickelt, welche Bedarfe mindestens gedeckt sein müssten.
Dabei war für mich klar: wir brauchen keine Projektstrukturen, sondern eine Stärkung und den Ausbau des Regelsystems. Bei der aktuellen Haushaltslage war es alles andere als selbstverständlich neue Gelder für diesen Bereich zu mobilisieren.
Deshalb habe ich folgenden Bedarfen Priorität gegeben:
- die Anfang 2024 auf ganz Schleswig-Holstein ausgeweitete neue Aufgabe des “Hochrisikomanagements” (federführend bei Polizei und Frauenfacheinrichtungen)
- Die Regelförderung musste angehoben werden, da in den letzten Jahren entweder keine Tarifsteigerungen nachvollzogen werden konnten oder Stundenkürzungen eingeführt worden waren; gleichzeitig sind die Beratungszahlen angestiegen
- Der Ausbau von Frauenhausplätzen war wichtig, weil zu viel gewaltbetroffene oder bedrohte Frauen und ihre Kinder auf einen Platz warten (etwa 50 % der Frauenhausplätze sind übrigens von Kindern belegt): wir haben aktuell 386 Schutzplätze in 17 Frauenhäusern an 18 Standorten, die über das Finanzausgleichsgesetz gefördert werden. Darüber zusätzlich 35 Schutzplätze kommunal finanziert. Insgesamt verfügt SH mit Stand 2024 also über 421 Frauenhausplätze. Die Vorgaben der Istanbul-Konvention sind wesentlich höher und sollten der orientierungswert für den Ausbaupfad der nächsten Jahre darstellen.
- Nach polizeilicher Wegweisung eines Täters bei häuslicher Gewalt erfolgt eine Datenübermittlung der Opferdaten an eine spezielle Beratungsstelle, die innerhalb eines Werkstags auf die Person zugeht und ein proaktives Beratungsangebot macht (die sog. “201a-Beratung”). Diese Arbeit ist im Landesverwaltungsgesetz normiert und ich habe zum Haushalt 2023 erstmalig erreicht, dass hierfür eine Landesförderung von 250.000 Euro zur Verfügung gestellt wurde. Der Bedarf ist aber höher und die Wegweisungszahlen sind in den letzten zwei Jahren weiter angestiegen; deshalb ist eine Erhöhung der Mittel notwendig
- Neben dieser Beratung will ich seit längerer Zeit erreichen, dass nach häuslciher Gewalt auch eine spezielle proaktive Beratung für die mitbetroffenen Kinder etabliert wird; auch hierfür wird Geld benötigt
- Außerdem wollte ich erreichen, dass möglichst alle Fach- und Beratungsstellen, die unter dem Dach und den Qualitätsstandards des Landesverband Frauenberatung SH laufen, in die Regelförderung über das FAG aufgenommen sind und der gleichen Förderung unterliegen: deshalb wurde die Fachstelle “Myriam” für gewaltbetroffene geflüchtete Frauen in die dortige Förderung überführt und die Fachstelle für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderung “Mixed pickles” endlich in ihrer Förderung auf das Level der anderen Stellen angehoben.
- Zuletzt möchte ich, dass die Trägerstrukturen des Hilfe- und Schutzsystems (trotz eines alternden Ehrenamts) nachhaltig abgesichert sind: deshalb war ein wichtiger neuer Bedarf die Förderung der zu diesem Zweck neu gegründeten Trägergesellschaft “Frauen gegen Gewalt gGmbH”
Am Ende des Haushaltsverfahrens habe ich erreichen können, dass GRÜNE und CDU ein 3,5 Mio Euro Paket in den Haushalt 2025 eingebracht haben.
Dabei wurden die Mittel für Frauenfacheinrichtungen im Finanzausgleichsgesetz um 2,4 Mio. Euro aufstockt und weitere Maßnahmen über den Haushalt finanziert.
Die einzelnen Bausteine und weitere Informationen findet ihr Hier .
Dezember 2024
Landtag: 1. Lesung des Entwurf des Gesetzes zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (kurz: Gesetz zur elektronischen Fußfessel bei häuslicher Gewalt und Stalking)
Es ist eine meiner größten Gesetzesvorhaben als Landtagsabgeordnete. Schon lange kämpfe ich für effektiven Gewaltschutz, d.h. ich suche nach Wegen, um die Durchsetzung von Schutz gegen häusliche Gewalt und Bedrohung von Frauen auch gewährleisten zu können. Bisher gibt es zu wenig echten Schutz. Die meisten Frauen schützen sich, in dem sie in ein Frauenhaus fliehen und ihr Leben aufgeben. Das muss sich endlich ändern. Und ich möchte erreichen, dass die Zahlen häuslicher Gewalt runter gehen.
Zum Schließen von Lücken beim Schutz von Frauen und auch Kindern bei häuslicher Gewalt, Stalking und in Hochrisikofällen habe ich viele Monate – gemeinsam mit Kolleg*innen – an einem umfangreichen Gesetzesentwurf geschrieben.
Im Dezember 2024 konnten wir den "Entwurf des Gesetzes zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und weiterer Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes" in 1. Lesung in den Landtag einbringen.
Hiermit wollen wir in 2025 die sog. "elektronische Fußfessel" bei häuslicher Gewalt und Stalking einführen, das Hochrisikomanagement erstmalig gesetzlich verankern und neben der bisherigen "201a-Beratung" nach polizeilicher Wegweisung zusätzlich ein proaktives standardisiertes Beratungsangebot für Kinder schaffen, die häuslcihe Gewalt miterleben mussten. Kinder sind bei häuslicher Gewalt zwischen ihren Eltern immer mitbetroffen. Mir war es besonders wichtig, dass wir in Schleswig-Holstein die Kinder in diesem Gesetz mitdenken und besser schützen.
Nach dem nun vorliegenden Gesetzentwurf könnte eine Person auf richterliche Anordnung ,,zum Tragen eines technischen Mittels verpflichtet werden", wenn dessen elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes zum Schutz einer gefährdeten Person erforderlich ist, weil ansonsten deren ,,Leben, Leib, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung" gefährdet sind.
Wir wollen darüber hinaus auch die Rechtsgrundlage für das sog. "Spanische Modell" schaffen, damit dies eingesetzt werden kann, sobald die technischen Möglichkeiten vorliegen: hier kann die gefährdete Person freiwillig ebenfalls ein technisches Gegenstück zu der Fußfessel zur Ortung tragen. Damit geben wir Frauen ihr Leben zurück. Es kann nicht sein, dass sich die Opfer in ihrem Leben einschränken müssen. Das Gesetzgebungsverfahren ist nun eingeleitet.
Landtag: SH fordert den Beschluss des Gewalthilfegesetzes auf Bundesebene!
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bleiben zentrale Themen, die wir mit Nachdruck angehen müssen. Die Zahl der Wegweisungen hat sich in Schleswig-Holstein seit 2016 verdoppelt, Frauenhäuser sowie Beratungsstellen sind überlastet. Gleichzeitig fehlen ausreichende Schutzplätze und Personal, um Betroffenen zeitnah zu helfen.
Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir aus Schleswig-Holstein ein deutliches Zeichen in Richtung Bundestag senden: wir fordern die Landesregierung auf sich auf Bundesebene für folgendes stark zu machen:
- die bundesweite Einführung eines Rechtsanspruchs auf Beratung und Schutz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie
- eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes am Hilfe und Schutzsystem bei Gewalt (der Entwurf für ein Gewalthilfegesetz sieht finanzielle Mittel vor, die auch Schleswig-Holstein helfen könnten, dringend benötigte Kapazitäten zu schaffen).
- die Fortführung des Bundesinvestitionsprogramm für die Ausweitung und Sanierung der Frauenhausplätze.
Wir sind jetzt bei etwa 9,36 Millionen Euro zur Förderung der Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein über das Finanzausgleichsgesetz.
Mit unserer gesetzlich abgesicherten Förderstruktur sind wir bundesweit Vorreiter. Zusätzlich fördert das Sozialministerium konkrete Maßnahmen zum Schutz von Frauen und zur Stärkung der Frauenfacheinrichtungen mit etwa 1,2 Millionen Euro über den Einzelplan 10. Viele dieser Maßnahmen habe ich selbst als Landtagsabgeordnete seit 2022 anstoßen können.
Insgesamt also über 10,6 Millionen Euro, die mittlerweile für den Gewaltschutz zur Verfügung stehen. Aber die steigenden Zahlen der Akut- und Hochrisikofälle zeigen: wir brauchen mehr. Wir brauchen auch den Bund im Boot.
Oktober 2024
Landtag: Neues Landesaufnahmeanordnung für Ezid*innen
Ich habe mich lange Zeit für einen Abschiebestopp für Êzîd*innen eingesetzt und nach einer Möglichkeit gesucht, gefährdeten Menschen aus dem Irak das Bleiben zu ermöglichen. Nun ist es endlich gelungen und wir haben als Landtag die Regierung gebeten das Einvernehmen beim Bundesinnenministerium für eine Landesaufnahmeanordnung für hier lebende Êzîd*innen einzuholen. Ein Abschiebestopp wurde durch das Landesministerium noch am selben Tag erlassen. Als Land können wir diesen nur für 3 Monate (einmalige Verlängerungsoption) einsetzen. In dieser Zeit muss die humanitäre Aufnahme mit der Bundesregierung also geklärt werden.
Umstiegsberatung für Sexarbeiter*innen
Wir haben uns in unserem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Umstiegsberatung für Sexarbeiter*innen weiter zu fördern. Ich habe mich in den letzten Monate dafür eingesetzt, dass die Fachberatung in Neumünster und Kiel nach Juli 2024 (da ist die Bundesförderung des Modellprojektes AQUA nach drei Jahren ausgelaufen) erstmal bis Ende des Jahres weiterlaufen konnte. Denn es ist wichtig, dass wir im Landtag marginalisierte Gruppen nicht aus dem Blick verlieren. Vereint mit allen frauenpolitischen Sprecher*innen ist es uns gelungen, einen Prüfauftrag an die Landesregierung zu beschließen, um die Finanzierung der Umstiegsberatung für Sexarbeiter*innen ab 2025 abzusichern und konzeptionell künftig dabei auch das Thema sicheres Übergangswohnen zu berücksichtigen.
September 2024
Landtag: Beschäftigungserlaubnis ohne Zustimmung der Ausländerbehörden
Die Debatte um Rückführungen entlastet unsere Haushalte nicht. Im Gegenteil: wir sind auf Zuwanderung in unseren Arbeitsmarkt angewiesen. Und Menschen, die bei uns Asyl suchen, sollten in ihrer beruflichen Integration gestärkt werden. Nach 3 Monaten dürfen die meisten Menschen in Deutschland prinzipiell arbeiten, nur wenige Personen haben ein generelles Arbeitsverbot. Aber alle asylsuchenden Menschen unterliegen dabei einem sog. “Erlaubnisvorbehalt”. Denn jede asylsuchende Person (Menschen im Asylverfahren oder in der Duldung), die eine Arbeit aufnehmen will, ein Praktikum absolvieren oder eine Berufsausbildung beginnen muss in jedem Einzelfall eine arbeitsplatzbezogene Erlaubnis von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einholen. Dies ist in den allermeisten Fällen eine reine Formalität und es ist bürokratischer Wahnsinn, den ich schon seit Jahren kritisiere.
Anstatt Menschen darin zu bestärken ihr eigenes Geld zu verdienen und unabhängig von Sozialleistungen hier zu leben (denn das würde unsere Haushalte und Kommunen entlasten!), wird geprüft, ob es irgendeinen Grund geben könnte, der gegen die Arbeitsaufnahme sprechen könnte. Man darf nämlich keine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn
- man sich nach Deutschland begeben haben, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen,
- man nicht ausreichend bei der eigenen Identitätsklärung mitwirkt
- man aus einem sogenannten „sicheren Herkunftsstaat“ kommt, also aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (Nordmazedonien), Montenegro, Senegal, Serbien oder Georgien stammen
Es gilt dann die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorläge.
Viele Menschen möchten arbeiten und stellen einen Antrag auf Beschäftigungserlaubnis zum Zwecke einer Arbeit, eines Praktikums oder einer Berufsausbildung. Die Wartezeiten belaufen sich leider bei vielen Behörden auf mehrere Monate. Dadurch gehen nicht selten Jobchancen verloren. Wir haben also kein rechtliches Problem, sondern ein Umsetzungsproblem.
Wir haben die Landesregierung deshalb aufgefordert eine Bundesratsinitiative einzubringen, um das bisherige Zustimmungserfordernis der Ausländer- und Zuwanderungsbehörden für die Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung bundesrechtlich abzuschaffen.
Damit würden die kommunalen Behörden auf einen Schlag von tausenden Fällen entlastet und es würde eine der größten strukturellen Integrationshürden beseitigt werden.
Hier ist meine Rede zu der Debatte.
August 2024
Flensburg: Hafen-Begehung mit Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen
In der Frage Hafen-Ost darf es kein Entweder-Oder geben. Wohnliche Entwicklung auch mit bezahlbarem Wohnraum muss das primäre Ziel sein, damit Flensburg gerecht wachsen kann. Daher setze ich mich für einen Kompromiss zwischen Stadt und Land ein, der sowohl die hafenwirtschaftlichen Aspekte als auch die wohnliche und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt berücksichtigt. Hierzu habe ich am 13. September 2024 Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen nach Flensburg zu einer Hafenbegehung mit Vertreter*innen der Stadt eingeladen. Ein Kompromiss könnte sein, den Antrag auf Entlassung aus der Hafenbetriebspflicht seitens der Stadt zurückzunehmen und stattdessen einen Antrag auf Änderung der Betriebspflicht zu stellen. Das hieße den Osthafen aufrecht zu erhalten aber in einer reduzierten Form oder in Kombination mit dem Stadtwerke-Hafen auf der Westseite, der bislang zur Kohleanlandung genutzt wurde und aufgrund des Transformationsplans der Stadtwerke FL für diesen Zweck kaum noch genutzt wird.
Hier mehr
Juni 2024
Familienstartzeit im Bund einführen
Mit unserem Landtagsbeschluss bitten wir die Landesregierung sich auf Bundesebene für die Einführung der Familienstartzeit einzusetzen.
Hintergrund:
Mit der EU - Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige von 2019 wurden europäische Mindeststandards für Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub sowie zusätzliche Rechte, wie z.B. flexible Arbeitsregelungen eingeführt. Damit soll es Eltern und pflegenden Angehörigen ermöglicht werden, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Eine der Vereinbarkeitsmaßnahmen ist die 14tägige Familienstartzeit nach Geburt eines Kinder für den Vater oder den/die Partner*in. Diese bezahlte Auszeit steht Vätern laut EU-Recht zu und sollte eigentlich bis August 2022 in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt sein.
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Bundesregierung wurde die Einführung 2021 festgehalten. Als Land Schleswig-Holstein fordern wir nun, dass dieses Ziel auch eingehalten wird und EU-Recht auch in Deutschland umgesetzt wird.
Mai 2024
Die Rahmenbedingungen für Pflegeeltern stärken
Ich habe auf dem Landesparteitag einen Antrag zur Stärkung der Pflegefamilien eingebracht. In Schleswig-Holstein leben mehr als 3.000 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien, davon über 800 in verwandten und über 2.300 in nicht verwandten Privathaushalten. Deshalb ist es mir wichtig ist, dass dieses Thema auf die Agenda gebracht wird.
Die Jugendämter berichten von Schwierigkeiten bei der Suche nach Vollzeitpflegeplätzen, da immer weniger Pflegefamilien sich diesen Herausforderungen gewachsen fühlen. Wir brauchen aber Menschen, die diese wichtige Aufgabe übernehmen. Deshalb müssen wir die Rahmenbedingungen für Pflegefamilien verbessern.
Mit dem auf dem Landesparteitag im Mai beschlossenen Antrag setzen wir uns dafür ein, dass Pflegeeltern in dieser besonderen Verantwortung mehr Anerkennung und Unterstützung erhalten. Dazu gehört eine gute Beratung und Begleitung durch die Pflegekinderhilfe. Pflegeeltern und Herkunftsfamilien sollen transparent und umfassend über Unterstützungs- und Fortbildungsmöglichkeiten, aber auch über bekannte Förderbedarfe ihrer Pflegekinder informiert werden.
Auf Bundesebene werden wir uns für einen Zugang von Pflegeeltern zum Elterngeld einsetzen. Schleswig-Holstein wird hierzu bald eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen.
Effektiven Gewaltenschutz stärken
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder ist seit Jahren eine zentrale Forderung in meiner politischen Arbeit. Trotz zahlreicher Gegenmaßnahmen steigen die Zahlen häuslicher Gewalt nach wie vor an. Das ist nicht hinnehmbar. Ich freue mich, dass die GRÜNEN Schleswig-Holstein nun am Wochenende die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zur Verhinderung von Gewalt an Frauen beschlossen hat. Ich werde mich nun im nächsten Schritt dafür einsetzen, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht wird und wir das Landesverwaltungsgesetz in § 218b in diesem Sinne ausweiten. Täter*innen müssen erfahren, dass der Gewaltschutz in Deutschland und in Schleswig-Holstein ernst genommen wird und Kontakt- und Näherungsverbote eingehalten werden müssen.
April 2024
Förderung von Sozialarbeiter*innen im Praxisjahr
Im letzten Jahr habe ich mich u.a. für den Aufbau einer neuen frauenpolitischen Maßnahme stark gemacht: die Förderung von Sozialarbeiter*innen, die ihr Praxisjahr zur Anerkennung ihrer Berufsbezeichnung an einer Frauenfacheinrichtung absolvieren. Damit bringen wir mehr personelle Ressourcen an die Beratungsstellen und Frauenhäuser und schaffen gleichzeitig eine Möglichkeit Nachwuchskräfte für dieses wichtige Arbeitsfeld zu begeistern. Im Zuge der Haushaltsverhandlungen 2023 konnte ich erreichen, dass ab 2024 jährlich 150.000 Euro vom Land zur Verfügung gestellt werden.
Hier ist der Haushaltsantrag zu finden.
Schulungskonzept für Dolmetscher*innen an Landesunterkünften in Schleswig-Holstein
Im Verfahren zum Haushalt 2023 habe ich mich unter anderem dafür stark gemacht, dass ein weiterer Punkt aus dem Koalitionsvertrag im Bereich Migration und Flucht umgesetzt wird.
Ich habe mich dafür eingesetzt, dass Mittel in Höhe von 35.000 Euro für ein landesweites Schulungskonzept für Dolmetscherinnen und Dolmetscher eingestellt werden. Dieses Schulungskonzept ist seit 2023 an das neue Schutzkonzept der Landesunterkünfte angedockt. Das bedeutet, dass Sprachmittler*innen und Dolmetscher*innen, die in den Landesunterkünften arbeiten, seit letztem Jahr explizit im Umgang mit vulnerablen Personengruppen geschult werden.
Themen der Schulungen sind u.a.: frauenspezifische Gewalt, Genitalverstümmelung, Menschenhandel, Vulnerabilität von queeren Menschen und der Umgang mit Menschen mit Behinderungen.
Die Schulungen werden von den Netzwerkpartner*innen des Schulungskonzeptes durchgeführt.
Hier ist der Haushaltsantrag zu finden.
Schutzkonzept Landesunterkünfte
Im Herbst 2019 habe ich als Referentin beim Flüchtlingsbeauftragten das neue Landeskonzept mit auf den Weg gebracht. Nach meinem Mutterschutz und seit 2022 als Abgeordnete habe ich diesen Prozess weiter begleitet.
Das Schutzkonzept beschreibt die allgemeinen Schutz- und Betreuungsmaßnahmen zur Verhinderung jeglicher Form von Gewalt (Prävention) und regelt die Hilfe und Unterstützung im Notfall (Intervention). Dies gilt unabhängig davon, von wem die Gewalt ausgeht und gegen wen sie sich richtet. Es zielt über den Schutz besonders schutzbedürftiger Personengruppen hinaus auf den Schutz aller Untergebrachten und aller Beschäftigten.
Neben dem Schutz vor Gewalt sind spezifische Maßnahmen für Menschen mit besonderen Schutzbedürfnissen erforderlich. Sie benötigen eine frühestmögliche und bedarfsgerechte Unterstützung bei der Aufnahme und während der Unterbringung in den Landesunterkünften.
Nach vier Jahren intensiver Arbeit ist das neue Schutzkonzept im Sommer 2023 für alle Landesunterkünfte geltend in Kraft getreten.
Im Haushaltsverfahren 2023 habe ich mich für die Weiterfinanzierung in Höhe von 150.000 Euro eingesetzt.
März 2024
Novellierung des Gleichstellungsgesetz
Wir haben uns im Koalitionsvertrag vorgenommen das schleswig-holsteinische Gleichstellungsgesetz zu überarbeiten und das Ziel ist den Prozess 2025 abzuschließen.
In einer ersten Anhörung im Sozialausschuss zum Sechsten Gleichstellungsbericht in Verbindung mit dem: Vierten Bericht über die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien haben wird dafür den Grundstein gelegt.
Zusätzlichen Haben wir durch einen Antrag im Märzplenum nun einen ersten mündlichen Bericht erhalten, wie der Novelierungsprozess ablaufen wird.
Drucksache 20/01979
Finanzierung von Frauenfacheinrichtungen
Ich setze mich seit langem für die Stärkung der FAG-Mittel der Frauenfacheinrichtungen ein. Es ist nun im ersten Schritt gelungen, mit diesem Haushalt die zusätzlichen Landesmittel für die Frauenfacheinrichtungen aus dem Einzelplan 10 und damit aus der jährlichen Beantragung in das Finanzausgleichsgesetz um zu schichten und den dortigen Vorwegabzug um über 750.000 Euro anzuheben. Dadurch kommen die zusätzlichen Landesmittel aus der Jährlichkeit hinaus und werden künftig ebenso wie die bisherigen Mittel mit 2,5 % automatisch dynamisiert. Damit können befristete Arbeitsplätze abgesichert werden und ein wichtiger Prüfauftrag aus unserem Frauenantrag vom November 2022 umgesetzt.
Vertrauliche Spurensicherung soll Kassenleistung werden
Wir stärken die Vertrauliche Spurensicherung und sichern das regionale Angebot mit zusätzlichen 150.000 Euro ab.
Außerdem habe ich zum Thema "vertrauliche Spurensicherung" im März-Plenum nicht nur einen Haushaltsantrag eingebracht, sondern auch einen inhaltlichen Landtagsantrag. Hiermit haben wir als Parlament die Landesregierung beauftragt gemäß § 132 k SGB V mit den Krankenkassen einen Rahmenvertrag zu schließen, der sicherstellt, dass die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung bei körperlicher und sexualisierter Gewalt als Kassenleistung anerkannt wird. Wichtig ist dabei, dass das Abrechnungsverfahren so gestaltet ist, dass die Anonymität der versicherten Person gewährleistet ist.
Drucksache 20/01971
Landes-SprachKita-Programm wird vollfinanziert
Über die Nachschiebeliste sichern wir das Landes-SprachKita-Programm und den kostenlosen Zugang der KiTas zu den Fachberatungen durch die Vollfinanzierung ab. Außerdem schaffen wir die finanzielle Grundlage für den Startschuss des geplanten Perspektiv-KiTa-Programms und werden hierüber weitere Ressourcen an KITas bringen. Wir sorgen zudem dafür, dass Kinder in der deutsch-dänischen Grenzregion auf beiden Seiten – also künftig auch in Schleswig-Holstein – ohne Hürde in die zu KiTa und Hortgruppen gehen können – wir heilen also eine Inkohärenz zwischen Schul- und KiTaGesetz.
Februar 2024
Bericht der Landesregierung zum Abschlussbericht zur Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaG)
Am 21. Februar 2024 haben wir beschlossen, dass in der 20. Tagung des Landtages mündlich über den Abschlussbericht zur Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes berichtet wird.
Pflegeeltern stärken und wertschätzen – Bundesratsinitiative für ein Pflegeelterngeld
Am 21. Februar 2024 wurde ein Antrag zum Thema Pflegeelterngeld eingebracht. Mit diesem wird die Landesregierung aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass künftig auch Eltern von Pflegekindern einen Anspruch auf Elterngeld haben.
Damit wollen wir die Pflegeeltern unterstützen, die einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft leisten, indem sie Kindern menschliche Nähe und Verlässlichkeit bieten. Dieser Beitrag wird aktuell erschwert, dadurch, dass die Pflegeeltern häufig ihre Arbeitszeit reduzieren oder sogar gänzlich streichen, um sich um die Kinder zu kümmern. Das Pflegeelterngeld würde hier eine (finanzielle) Entlastung bieten und die Verhältnisse verbessern.
Hochrisikomanagement ausweiten und Gewaltschutz effektiver gestalten
Im Februar-Plenum am 22. Februar 2024, haben wir uns mit der Ausweitung des Hochrisikomanagements auseinandergesetzt. Dies geschieht im Rahmen der Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention, die wir als Ziel in unserem Koalitionsvertrag festgehalten haben. Die damit verbundenen Maßnahmen zur Gefährdungsanalyse und zur Durchführung eines Gefahrenmanagements, nehmen wir uns nun vor.
Konkret blicken wir dazu auf die beiden Modellprojekte in Flensburg und Ratzeburg, die bereits evaluiert wurden und auf deren Grundlage nun intensiv an Instrumenten für ganz Schleswig-Holstein gearbeitet wird. Zentral dafür sind die Anpassung der entsprechenden polizeirechtlichen Grundlage und der neue Leitfaden zur einheitlichen Umsetzung des Hochrisikomanagements. Dazu gehört die Benennung von Hochrisikobeauftragten, der Einsatz von Gefährdungsanalysen und die Einführung von Fallkonferenzen durch die Netzwerkpartner*innen wie Polizei oder Frauenfachrichtungen.
Bezahlkarte zügig, praktikabel und diskriminierungsfrei umsetzen
Mit unserem Antrag in der Landtagssitzung am 22. Februar 2024 haben wir die Grundpfeiler für die Bezahlkarte für Geflüchtete aufgestellt. In der Konferenz der Ministerpräsident*innen vom 6. November 2023 wurde diese beschlossen. Wir begrüßen, dass Schleswig-Holstein zusammen mit 13 weiteren Bundesländern einen gemeinsamen und einheitlichen Weg finden wird.
Konkret soll die Bezahlkarte so gestaltet werden, dass die Verwaltungen entlastet werden, dass sie neutral und diskriminierungsfrei ist und möglichst auch digital zur Verfügung steht. Das Abheben von Bargeld soll in Höhe eines vorher festgelegten Betrags möglich sein. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird die Landesregierung um schnellstmögliche Einführung gebeten. Ebenso fordern wir die Bundesregierung auf, die Bezahlkarten rechtssicher zu gestalten.
Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen durch den Bund weiter sicherstellen
Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles und gesellschaftliches Problem, welches wir bekämpfen müssen. Deshalb haben Katja Rathje-Hoffmann und ich einen Antrag gestellt, der die Landesregierung auffordert, sich auf Bundesebene für das Fortführen des Förderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ über das Jahr 2024 hinaus einzusetzen.
Verfügbarkeit und Praxistauglichkeit der Integrations- und Sprachkurse in Bund und Land sichern
Sprache ist der Schlüssel für Teilhabe in einer Gesellschaft. Menschen, die zu uns fliehen, oder aus anderen Gründen zuwandern, brauchen offene Zugänge zu Deutschsprachkursen. Die Integrationskurse des Bundes haben komplizierte Zugangs- und Anmeldebedingungen und viele Kurse passen nicht zu der Tagesstruktur von Menschen, die arbeiten oder kleine Kinder haben.
Der Antrag wurde im Septemberplenum besprochen.
Gesetzesentwurf zur Änderung des FlüBeauftrG SH
Mit dem Ende der letzten Amtszeit des amtierenden Landeszuwanderungsbeauftragten Stefan Schmidt (ehemaliger Kapitän der Cap Anamur) bringen wir eine Gesetzesänderung auf den Weg, um aus dem Ehrenamt eine hauptamtliche Beauftragtenstelle zu machen. Die oder der nächste Flüchtlingsbeauftragte des Landes wird vrs. zum 1.12.23 die Arbeit aufnehmen.
Bei Stefan bedanke ich mich ganz herzlich für sein unermüdliches Engagement für geflohene und zugewanderte Menschen und die Einhaltung von Menschenrechten in Schleswig-Holstein. Als Referentin durfte ich einige Jahre mit ihm zusammen arbeiten und Teil des Teams des Beauftragtenbüros sein.
Der Gesetzesentwurf wird im Septemberplenum besprochen und in 2. Lesung endgültig abgestimmt.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und des Haushaltsgesetzes 2023
Mit diesem Gesetz haben wir die zum 1.1.2023 eingeführte "zusätzliche soziale Ermäßigung", die einkommensabhängig mehr Familien ermöglicht, einen Antrag auf komplette Befreiung oder einen reduzierten KiTa-Beitrag zu stellen, um ein Jahr verlängert. Außerdem haben wir den Tarifabschluss im TVöD vom April 2023 für Fachpersonal an den KiTas zeitnah als Land umgesetzt und die SQKM-Mittel an die örtlichen Träger der Jugendhilfe - also die Kreise und kreisfreien Städte - entsprechend erhöht.
Nach der 1. Lesung des Gesetzesentwurfs haben wir noch einen Änderungsantrag zu unserem Entwurf eingebracht, sodass die soziale Ermäßigung von Familien, deren Kinder im nächsten Sommer in die Schule wechseln, bis September 2024 beantragt werden kann. Zudem haben wir eine Berichtspflicht zur Anwendung der sozialen Ermäßigung und Geschwisterermäßigung eingeführt. Bisher gibt es landesweit nämlich keine Zahlen und kein Überblick darüber, wie viele Familien hiervon profitieren. Da es Ermäßigungen auf Antrag sind und leider keine automatischen, ist es aus meiner Sicht wichtig als Politik kritisch zu prüfen, ob finanzielle Entlastungen bei den Familien auch ankommen.
Diese Gesetzesänderungen wurden im Juni-Plenum 2023 in 2. Lesung beschlossen.
Das Thema weibliche Genitalverstümmelung ist immer noch ein Tabu-Thema - auch wenn in Fachkreisen seit einigen Jahren mehr darüber gesprochen und gearbeitet wird. Deshalb ist es mir so wichtig, dass wir im Parlament laut und deutlich darüber sprechen und klar benennen, was es ist - nämlich geschlechtsspezifische Gewalt. Und deshalb muss es auch ein Asylgrund sein - sowohl wenn ein Mädchen davon bedroht ist als auch einer Frau diese Gewalt bereits angetan wurde. Zum Glück gibt es hierzu die ersten Gerichtsurteile.
Ich habe mich über diesen Antrag insbesondere für die Einführung eines Einzelhilfefonds für die Opfer eingesetzt. Hierüber sollen Gelder beantragt werden für medizinische Begleitkosten, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden wie z.B. Reisekosten zu einer Rekonstruktions-OP oder die Nachsorgeuntersuchungen.
Umsetzungsstand: An einem Erlass zur Antragsstellung wird gearbeitet.Die Anträge können aber schon seit Frühsommer 2023 bei der Opferschutzstelle Schleswig-Holstein beantragt werden.
Über 25 Jahre Frauenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein
Im Januar 2023 haben wir einen von allen frauenpolitischen Sprecherinnen gemeinsam erarbeiteten Antrag in den Landtag eingebracht. Damit machen wir noch einmal deutlich, dass Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in allen Bundesländern eine gesicherte, von der jeweiligen Belegung und den individuellen Leistungsansprüchen der Frauen unabhängige Finanzierung benötigen. Und jede gewaltbetroffene Frau braucht einen diskriminierungsfreien Zugang.
Der Schleswig-Holstein Landtag bittet die Landesregierung, sich auf Bundesebene deshalb für eine deutschlandweite Pauschalfinanzierung einzusetzen. Dabei dürfen gleichzeitig Frauenhäuser in den Bundesländern, in denen die Frauenhausfinanzierung bereits gut und sicher aufgestellt ist - wie in Schleswig-Holstein - nicht schlechter gestellt werden.
Umsetzungsstand: auf Bundesebene wird an eben diesem Ziel derzeit gearbeitet, die schwierige Haushaltslage erschwert diese Verhandlungen aber.
Antrag zur Stärkung der Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein weiter vorantreiben
Am 25.11.2022 habe wir einen Antrag zur Stärkung der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser eingebracht und im Landtag beschlossen. Besonders positiv ist, dass alle Fraktionen den Antrag mitgetragen haben.
Wir haben die Landesregierung damit beauftragt, sich deutschlandweit für eine bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern nach dem Vorbild unseres Bundeslandes einzusetzen. Ebenfalls haben wir gebeten, in den nächsten FAG-Verhandlungen die neuen Bedarfe und Anforderungen miteinzubeziehen, die Verstetigung der sog "zusätzlichen Landesmittel für Integration" und eine Verlängerung des Projektes "Frauen-Wohnen" zu prüfen.
Im Haushalt 2023 wurde daraufhin das Projekt "Frauen Wohnen" mit 350.000 Euro gestärkt und wird nun mit 850.000 Euro insgesamt durch das Land gefördert.
Der Prozess der Regelüberprüfung des Finanzausgleichsgesetzes durch ein*n Gutachter*in wird derzeit vorbereitet. Wir bleiben dran.
Mit diesem interfraktionellen Antrag haben wir das Konzept für ein Kompetenzzentrum gegen Gewalt an Frauen auf den Weg gebracht und am 25.11.22 im Landtag beschlossen. Im Kern soll ein Kompetenzzentrum mit verschiedenen Aufgaben geschaffen werden, das strukturelle Gewalt abbaut, die Empfehlungen der AG 35 zur Istanbul Konvention umsetzt und Strategien gegen Gewalt entwickelt. Die Istanbul-Konvention findest du hier.
Das Kompetenzzentrum soll folgende Aufgaben in den Fokus nehmen: Bündelung von Expertise unter einem Dach, einen ausgeweiteten Informationsfluss, Stärkung des Bewusstseins über die Probleme, Fachberatung für Behörden, Unternehmen und Bildungseinrichtungen, die Evaluation von Schutzmaßnahmen, die Entwicklung einer Landestrategie, sowie das Aufzeigen von Nachbesserungsmöglichkeiten.
Mit dem Haushalt 2023 konnten wir die ersten 125.000 Euro für den Aufbau des Kompetenzzentrums einstellen und die Organisationsberatung beim Landesverband Frauenberatung SH hat im Sommer 2023 die Arbeit aufgenommen. Interessierte Unternehmen, Behörden und Bildungseinrichtungen können sich dort melden.
Helfende Hände und Entlastungsmaßnahmen für Eltern und Kindertageseinrichtungen
Im November-Plenum haben wir unsere erste Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes auf den Weg gebracht. Dies beinhaltete Entlastungsmaßnahmen für Familien und die KiTas, die Änderung des Betreuungschlüssel, die Unterstützung durch sogennate "Helfende Hände", den Ausgleich der Mehraufwendungen durch den TVöD-SuE-Tarifabschluss und die Änderung der Rechtsverordnung im Bezug auf Sachkostenwerte für KiTas, sowie der Mindesthöhen des Pauschalsatzes pro Kind im Bereich der Kindertagespflege.
Veränderte Lage, veränderte Herausforderungen - Antrag zur Corona-Lage, Kinderschutzzentren und TIK-SH
Aufgrund der sich verändernden Corona-Lage haben wir am 11.11.2022 einen Antrag zu dieser Thematik eingebracht. Dort haben wir Schutzmaßnahmen weitesgehend angepasst und unser weiteres Vorgehen mit Covid-19 geplant.
Mir war es wichtig nicht nur Infektionsschutzmaßnahmen in den Blick zu nehmen, sondern auch die sozialen Folgen durch Corona zu bearbeiten.
Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Ausweitung des Programms" TIK SH – Traumapädagogik in Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege und Familienzentren" auf das System Schule in den Antrag aufgenommen wurde, ebenso wie die Stärkung unserer Kinderschutzzentren.
Umsetzungsstand: Mittlerweile wurden entsprechend Gelder im Finanzausschuss beantragt. Das ist das Verfahren, um als Ministerium Mittel aus dem Corona-Notkredit entnehmen zu können. 5,1 Millionen Euro können bis Ende 2026 für TIK SH an Grundschulen verwendet werden - die Förderrichtlinie ist derzeit in Arbeit und die Träger stehen bereit.
Dringlichkeitsantrag "Frauenrechte stärken - Wir stehen solidarisch an der Seite der Demonstrantinnen und Demonstranten im Iran und weltweit"
Am 30.09.2022 haben wir gemeinsam mit allen Fraktionen im Landtag unsere Solidarität und Unterstützung der Proteste im Iran ausgedrückt,die nach der Tötung der jungen Jina Mahsa Amini, begonnen hatten. Zwei Tage später haben wir als Abgeordnete einen Dringlichkeitsantrag in den schleswig-Holsteinischen Landtag eingebracht und die Landesregierung beauftragt, sich für einen bundesweiten Abschiebestopp in den Iran einzusetzen.
Umsetzung: Für Schleswig-Holstein wurde der Stopp zum 13.10.2022 umgesetzt. Abschiebungen aus Schleswig-Holstein in den Iran sind aus humanitären Gründen seit da an ausgesetzt. Unsere Integrations- und Gleichstellungsministerin Aminata Touré hat den bis zum 12. Januar 2023 geltenden Abschiebungsstopp des Landes Schleswig-Holstein zunächst bis zum 30. Juni 2023 und im Sommer bis zum 31.12.2023 verlängert. Im Dezember 2023 soll es eine erneute Befassung auf der Innenminister*innenkonferenz geben.
Am 16.September 2023 war der 1. Todestag von Jina Mahsa Amini. Ich habe Hochachtung für diese tapfere Frau und alle, die in ihrem Namen und für Frauenrechte auf der ganzen Welt kämpfen und eintreten.
Weiterentwicklung eines Personalergänzungsfonds
Im August 2022 haben wir die Stärkung der Fachkräfte im Bereich KiTa in den Fokus genommen, welche wir als Strategie über die ganze Legislaturperiode verfolgen. Mit dem dazugehörigen Antrag haben wir ein Konzept in Auftrag gegeben, welches einen Personalergänzungsfonds zur Folge haben soll. Dieser soll zu Entlastungen bei verwaltungs- und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten führen und auch bei Vertretungsituationen genutzt werden. Zusätzlich haben wir damit eine Überprüfung der Nutzung des Fonds für Anerkennungen ausländischer Berufsqualifikationen und der Unterstützung des Quereinstieges in die pädagogische Arbeit beschlossen. Gleiches gilt für die Förderung von FSJ-Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Dazu habe ich auch meine erste KiTa-Rede gehalten in der ich die Bedeutung betont habe. Grundlegendes Ziel von uns ist den Trägern niedrigschwellige Möglichkeiten zu schaffen, kurzfristig auf Herausforderungen vor Ort zu reagieren.
Afghanistan nicht vergessen!
Meine erste Landtagsinitiative war ein Antrag zur Aufnahme geflohener Menschen aus Afghanistan. Wir haben damit die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen schnelleren Start des Bundesaufnahmeprogramms einzusetzen. Gleichzeitig haben wir bekräftigt, dass wir die über 200 Personen aus Afghanistan als Bundesland aufnehmen wollen, die Schleswig-Holstein während der Evakuierung im Sommer 2021 an das Auswärtige Amt gesendet hatte. Hierzu zählten Menschen, die Verwandte oder andere Bezüge nach Schleswig-Holstein hatten und haben. Leider ist es bisher nur gelungen, wenige Menschen dieser Liste aufzunehmen. Die Lage in Afghanistan ist so schwierig, dass das Auswärtige Amt nach Abzug der Truppen und der Machtübernahme der Taliban kaum noch helfen kann, Menschen nach Deutschland zu bringen. Als Bundesland haben wir im Ausland keinen direkten Einfluss, sodass wir darauf angewiesen sind, dass BMI und Auswärtiges Amt die Menschen retten. Danach steht die Aufnahmezusage bei uns. Bedauerlicherweise gibt es hier seit einem Jahr kaum Bewegung und Transparenz.
Der Antrag wurde im Septemberplenum 2022 beschlossen.