Plenarsitzung des schleswig-holsteinischen Landtags
20.11.2024 - 22.11.2024
Schwierige Situation bei der Werft in Flensburg (Flensburger Schiffbau-Gesellschaft (FSG)):
Vor einigen Wochen war ich, gemeinsam mit meinen Landtags-Kolleg*innen sowie mit Ministerpräsident Daniel Günther und Wirtschaftsminister Claus-Ruhe Madsen auf dem Werftgelände in Flensburg, um ein Lagebild zu bekommen, mit Betriebsrat und Belegschaft ins Gespräch zu kommen und Solidarität mit den Beschäftigten zu zeigen. Als Landespolitik haben wir den öffentlichen Druck auf Lars Windhorst erhöht. Im Landtag gab es hierzu eine Debatte, in der alle Fraktionen sich darüber einig waren, dass es keine Zukunft mit Investor Windhorst geben kann, die beiden Werft-Standorte aber unbedingt erhalten bleiben müssen. Hier meine Rede:
Die Werften FSG und Nobiskrug in Flensburg und Rendsburg sind ein fester Bestandteil der Region. Die Unsicherheit für die Beschäftigten hat viel zu lange angedauert. Es ist inakzeptabel, dass Löhne nicht gezahlt werden – das zeigt deutlich, dass Windhorst seiner Verantwortung als Unternehmer nicht gerecht wird. Es ist von daher positiv, dass die Landesregierung frühzeitig klare Worte gefunden hat und mit alternativen Investoren das Gespräch sucht. Sobald ein Eigentümerwechsel stattfindet, werden wir auch darüber sprechen, wie das Land unterstützend tätig werden kann.
Mehr dazu findest du hier.
Ein starkes Zeichen für die frühkindliche Bildung in Schleswig-Holstein - die Novellierung des KiTaG
... ist auf den Weg gebracht, um die Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein weiter zu verbessern und abzusichern.
Im Novemberplenum haben wir im Landtag ein umfassendes Gesetzesänderungspaket zum Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein beschlossen, in dem wesentliche Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation von 2021-2023 Berücksichtigung finden, aber auch neue Ansätze gesetzlich abgesichert werden, die insbesondere Kindern in sozioökonimisch schwierigeren Lagen unterstützen sollen, wie die 230 Sprach-Kitas und die neuen Perspektiv-KiTas (die ersten 50 ab 2025). Die meisten Änderungen werden zum 1.1.2025 in Kraft treten.
Primäres Ziel ist es die Fachkräfte in den KiTas zu entlasten, um die außerplanmäßigen Schließungen zu reduzieren, und Eltern mehr Planungssicherheit zu geben und die Qualität abzusichern.
Das schaffen wir konkret durch:
- die Einführung des flexiblen Anstellungsschlüssels: wir legen die Autonomie im Personaleinsatz vertrauensvoll in die Hände der KiTa-Leitungen (mit besonderen Anwesenheitsvorgaben bei Krippen- und I-Kindern); der personelle Anspruch jeder KiTa wird weiterhin bei 2,0 pädagogischen Fachkräften pro Gruppe liegen. Die Auszahlung der Finanzierungsmittel an die Kreise bemisst sich künftig anhand der tatsächlich eingestellten Personalanteile in der KiTa.
- Unter 1,5 pädagogischen Fachkräfte (pro Gruppe errechnet) müsste eine KiTa schließen (bisher gab es die Möglichkeit auf Antrag den Fachkraft-Gruppen-Schlüssel auf 1,5 zu reduzieren, mit gleichzeitig reduzierten Sachkosten).
- die finanzielle Berücksichtigung von Vertretungszeiten für Leitungspersonal und Vertretungsanteilen für Gruppenverfügungszeiten sowie 0,2 zusätzliche Stellenanteile für eingruppige Einrichtungen (+ 36 Millionen Euro).
- die Reduktion von Bürokratie und Dokumentationspflichten der Fachkräfte
- einer besseren Vergütung der Kindertagespflege sowie einem neuen Fortbildungsbonus und festen Fortzahlungsregelung bei Urlaub
- mir war darüber hinaus sehr wichtig, dass die soziale Ermäßigung bei den KiTa-Beiträgen künftig auch rückwirkend ausbezahlt wird, wenn ein Antrag verspätet eingeht. Hierzu gibt es bisher einen Flickenteppich von unterschiedlichen Regelungen in den Kreisen und kreisfreien Städten. denn Menschen mit geringem Einkommen haben ein Recht auf Beitragsbefreiung oder Ermäßigung.
Alle Info-Papiere des Sozialministeriums zur KiTaG-Novellierung sind hier zu finden. Wir steigern die Landesausgaben um weitere 60 Millionen Euro und investieren ab 2025 ca. 750 Mio. in die frühkindliche Bildung, trotz der schwierigen Haushaltslage. Ziel ist ein nachhaltiges, qualitativ hochwertiges System, das Fachkräfte entlastet, Eltern unterstützt und Kindern beste Startbedingungen bietet.
Meine Rede zu der 2. Lesung des Gesetzesentwurfs zur Änderung Kindertagesförderungsgesetzes während der Landtagsdebatte im November 2024: ⬇️
Meine Rede zur 1. Lesung des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes im September 2024:
Bericht zum 2-Jährigen Bestehen des "Kompetenzzentrums gegen geschlechtsspezifische Gewalt"
Mit dem Landtagsbeschluss "Frauen schützen – Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt" haben wir Ende 2022 über den Aufbau des Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt entschieden. Zwei Jahre später nun liegt der erste Tätigkeitsbericht vor. Wir können nicht oft genug über einen verbesserten Gewaltschutz sprechen, solange die Gewalt an Frauen und Mädchen weiterhin steigt und es in unserem Land explizit gegen Frauen gerichtete Gewalt gibt. Neben der Intervention durch Polizei, Frauenfacheinrichtungen und Gerichten ist auch die Prävention ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung der Gewalt. Das Kompetenzzentrum setzt genau hier an, z.B. in seiner Organisationsberatung PRÄVIO zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Den Tätigkeitsbereicht gibt es hier.
Information zu der operativen Arbeit des Kompetenzszentrums bei PRÄVIO sind hier zu finden.
Meine Rede zum Tätigkeitsbericht im November 2024 findet ihr hier:
Meine Rede von Ende 2022 zur Einführung des Kompetenzzentrums findet ihr hier:
Dokumente