Plenarsitzung des schleswig-holsteinischen Landtags
20.9.2023 bis 22.9.2023
Ein wichtiger Beschluss dieser Plenarsitzung waren die Änderungen am Ukraine- Notfallkreditbeschlusses (Drucksache 13/80).
Dieser wurde auf alle geflohenen Menschen ausgeweitet, weil in der Bereitstellung von Landesfördermitteln für kommunale Unterbringung oder Integrationszugängen nicht zwischen Geflohenen aus der Ukraine und Geflohenen aus anderen Herkunftsländern unterschieden werden kann.
Im Zuge des Angriffskrieges auf die Ukraine wurden Investitionen zur Beschleunigung der Energiewende und der Dekarbonisierung der Wirtschaft umso notwendiger, um mehr Unabhängigkeit in der Energieversorgung von russischem Erdgas zu erlangen. Diese können durch den Notkredit abgedeckt werden. Neu ist, dass nun auch die Grundlage geschaffen wurde, um aus dem Notkredit auch die Ansiedlung von Unternehmen zu fördern, die uns hierfür wichtige Ressourcen zur Verfügung stellen und das Ziel des klimaneutralen Industrielandes befördern.
Aus dem erhöhten Notkredit werden entsprechend der Vereinbarung im Entlastungsprogramm des Landes 115 Mio. Euro in das „Sondervermögen Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie“ überführt und zudem um 30 Mio. Euro zur Erhöhung des Landesanteils (bei gleichzeitiger Reduzierung des kommunalen Anteils) am Förderprogramm für Investitionen in die Wärmewende sowie um weitere 30 Mio. Euro zur Dekarbonisierung der Wirtschaft aufgestockt und ebenfalls in das Sondervermögen überführt. Dem Sondervermögen werden außerdem 5 Mio. Euro für ergänzende Maßnahmen zur Vorbereitung und Umsetzung der Wärmewende sowie für die Arbeit des „Kompetenzzentrums für klimaneutrale Wärmeerzeugung“ zugeführt, um die Ergänzung und Vernetzung der kommunalen Wärmeplanungen sowie die Betrachtung von Wärmenetzpotentialen zu ermöglichen.
Zur Förderung des Ansiedlungsprojektes der Batteriefabrik voon Northvolt in der Region Heide werden 137 Mio. Euro in das Sondervermögen überführt und zur Kofinanzierung des zwischen Land und Bund sowie mit der europäischen Ebene abgestimmten Förderpaketes eingesetzt. Außerdem werden dem Sondervermögen 1 Mio. Euro zugeführt, um dem Land die Beteiligung am Eigenkapital einer noch zu gründenden Entwicklungsgesellschaft im Zusammenhang mit dem Ansiedlungsvorhaben zu ermöglichen.
Die Mittel der Sondervermögen stehen bis Ende des Jahres 2029 für Maßnahmen der Energiewende und Energiesouveränität zur Verfügung.
Der gesamte Notkredit läuft bis Ende 2024. Die Jährlichkeit der Haushaltsmittel passt aber nicht zur Struktur eines Schuljahres, deshalb wurde geändert, dass bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 die Finanzierung von Beschäftigungsentgelten an Vertretungs- und Aushilfskräften zur Integration ukrainischer Kinder in den Unterricht sowie für Bezüge und Nebenleistungen für Planstellen und Stellen für Lehrkräfte des zusätzlichen DaZ-Bedarfs an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, für Planstellen und Stellen im Vorbereitungsdienst, für Planstellen und Stellen im IQSH für die Ausbildung und für Planstellen und Stellen in der erforderlichen Lehrkräfteverwaltung geleistet werden kann.
Außerdem werden aus dem Notkredit Mittel in Höhe von 10,4 Mio. Euro für ein übergreifendes Informations- und Cybersicherheitsmanagement (ISM) im Rahmen der Cybersicherheitsstrategie SH zum Schutz von kritischer Infrastruktur, zum Bevölkerungsschutz und zur Bewältigung weiterer erhöhter Sicherheitsrisiken eingesetzt.
Ich selbst habe diesmal zwei Anträge in den Landtag eingebracht:
1.) Verfügbarkeit und Praxistauglichkeit der Integrations- und Sprachkurse in Bund und Land sichern
(Drucksache 20/1174)
Die vom Bund geförderten Sprachkursangebote stehen immer noch nicht allen Geflüchteten und zugewanderten Personen zur Verfügung. Dies muss sich ändern! Denn für eine gelingende Integration und gleichberechtigte Teilhabe sind Sprachkenntnisse eine essenzielle Voraussetzung. Das Ziel muss sein, dass alle hier ankommenden Menschen von Beginn an die Chance haben einen Deutschkurs zu besuchen, ein entsprechendes Kursangebot muss zur Verfügung gestellt werden.
In unserem Antrag haben wir einen Schwerpunkt auf den verbesserten Zugang von Frauen zu Sprachangeboten gesetzt und in diesem Sinne die Landesregierung damit beauftragt:
- die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Sprachangeboten des Landes sicherzustellen
- hierfür u.a. die Möglichkeiten digitaler Lernangebote und -umgebungen auszubauen und digitale Selbstlernerkurse mit Lernbegleitung im Rahmen von STAFF.SH zu ermöglichen
- und zu prüfen, wie und wann die Ausweitung der arbeitsmarktbezogenen Sprachtrainings mit Kinderbeaufsichtigung auf die Landesteile erfolgen kann, in denen dieses wichtige Instrument bislang nicht angeboten wird.
- Es soll geprüft werden, ob Entsprechende Maßnahmen hierzu in das Integrations- und Teilhabegesetz Schleswig-Holstein aufgenommen werden können.
- mit dem Ausbau und der Umsetzung berufsfeldbezogener Sprachkursangebote in Schleswig-Holstein für die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (insbesondere in den Bereichen Erziehung/ Bildung, Gesundheit und Pflege).
Und wir haben die Landesregierung gebeten, sich gegenüber dem Bund
- weiterhin dafür einzusetzen, die organisatorischen Vorgaben für die Kursträger zu senken, um mehr Menschen erreichen zu können. Insbesondere sind die Anforderungen an die Ausstattung der Schulungsräume sowie die Mindestgröße von bislang 14 Personen je Kurs einer näheren Überprüfung zu unterziehen. Außerdem sind die Vorgaben für Lehrkräfte sinnvoll anzupassen, um dem Lehrkräftemangel entgegenzutreten;
- dafür einzusetzen, dass die Bundesmittel für Integrations- sowie Erstorientierungskurse an den erhöhten Bedarf angepasst und somit angemessen aufgestockt werden;
- für die weitere Öffnung der Integrationskurse für weitere Zielgruppen einzusetzen.
2.) Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen durch Bund und Land weiter sicherstellen
(Drucksache 20/1187(neu))
Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles und gesellschaftliches Problem, welches wir bekämpfen müssen. Eine gesicherte Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen durch den Bund sind dabei von enormer Wichtigkeit. Deshalb haben wir einen Antrag gestellt, der die Landesregierung bittet sich auf Bundesebene für das Fortführen des Förderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ in voller Höhe über das Jahr 2024 hinaus einzusetzen. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland.
Gleichzeitig machen wir noch einmal deutlich, dass wir auch als Land unsere finanzielle Unterstützung für die Frauenfacheinrichtungen ausbauen müssen und zwar entsprechend neuer Aufgaben, Zielgruppen und Bedarfe, die in den letzten Jahren hinzugekommen sind. Der Landtag SH hat noch einmal bekräftigt, dass dieser Punkt im Rahmen der Regelüberprüfung des Finanzausgleichsgesetzes SH auf die Agenda kommt und fest berücksichtigt wird. (siehe auch Landtagsbeschluss vom 25.11.2022 Drucksache 20/451 („Stärkung der Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein vorantreiben“))
Das bedeutet, dass Land und Kommunen in ihren Verhandlungen zu den Vorwegabzügen auch über eine Erhöhung des Vorwegabzugs für die anerkannten Frauenfacheinrichtungen sprechen werden. Das geht aber nur miteinander, deshalb ist es angemessen die Entscheidung über die genaue Höhe Land und Kommunen zusammen entscheiden zu lassen.
Es ist wieder gelungen einen interfraktionellen Antrag gemeinsam mit Teilen der Opposition zu stellen. Ich freue mich, dass SPD und SSW hier voll unterstützt haben.
Außerdem haben wir im Landtag SH beschlossen, dass
- die zusätzlichen Landesmittel für die Förderung der Frauenfacheinrichtungen aus dem Einzelplan 10 in das Finanzausgleichgesetz (FAG) überführt werden sollen. Damit kommen sie aus der Jährlichkeit heraus und werden zu fest abgesicherten Mitteln (derzeit liegen diese bei etwa 750.000 Euro)
- dass die bestehenden Dynamisierung von 2,5 % auf die Gesamtmittel anzuwenden ist, auch bei zwischenzeitlichen Erhöhungen
- aufbauend auf der Bedarfsanalyse von 2021 im Rahmen der Regelüberprüfung neuere Aufgaben, Zielgruppen und damit Bedarfe der Frauenfacheinrichtungen dort abgefragt werden sollen.
Worüber ich mich außerdem sehr gefreut habe:
Meine Kolleg*innen Nelly Waldeck und Malte Krüger haben erreicht, dass ein Schüler*innen-Ticket beschlossen wurde. Land und Kommunen haben sich darauf geeinigt, ein landesweit einheitliches Schüler*innenticket für maximal 29 Euro ab dem 1. April 2024 einzuführen. Das ist nicht nur mobilitätspolitisch ein großer Erfolg, sondern auch eine wichtige Entlastung für Familien. Außerdem ermöglicht das Ticket Kindern auch Kulturangebote und Hobbys günstiger zu erreichen.
Dokumente zur 14. Plenarsitzung