Hier gibt es Anträge, Gesetzesentwürfe und weitere politische Initiativen, die ich angestoßen, oder an denen ich mitgewirkt habe.
Mai 2024
Die Rahmenbedingungen für Pflegeeltern stärken
Ich habe auf dem Landesparteitag einen Antrag zur Stärkung der Pflegefamilien eingebracht. In Schleswig-Holstein leben mehr als 3.000 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien, davon über 800 in verwandten und über 2.300 in nicht verwandten Privathaushalten. Deshalb ist es mir wichtig ist, dass dieses Thema auf die Agenda gebracht wird.
Die Jugendämter berichten von Schwierigkeiten bei der Suche nach Vollzeitpflegeplätzen, da immer weniger Pflegefamilien sich diesen Herausforderungen gewachsen fühlen. Wir brauchen aber Menschen, die diese wichtige Aufgabe übernehmen. Deshalb müssen wir die Rahmenbedingungen für Pflegefamilien verbessern.
Mit dem auf dem Landesparteitag im Mai beschlossenen Antrag setzen wir uns dafür ein, dass Pflegeeltern in dieser besonderen Verantwortung mehr Anerkennung und Unterstützung erhalten. Dazu gehört eine gute Beratung und Begleitung durch die Pflegekinderhilfe. Pflegeeltern und Herkunftsfamilien sollen transparent und umfassend über Unterstützungs- und Fortbildungsmöglichkeiten, aber auch über bekannte Förderbedarfe ihrer Pflegekinder informiert werden.
Auf Bundesebene werden wir uns für einen Zugang von Pflegeeltern zum Elterngeld einsetzen. Schleswig-Holstein wird hierzu bald eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen.
Effektiven Gewaltenschutz stärken
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder ist seit Jahren eine zentrale Forderung in meiner politischen Arbeit. Trotz zahlreicher Gegenmaßnahmen steigen die Zahlen häuslicher Gewalt nach wie vor an. Das ist nicht hinnehmbar. Ich freue mich, dass die GRÜNEN Schleswig-Holstein nun am Wochenende die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zur Verhinderung von Gewalt an Frauen beschlossen hat. Ich werde mich nun im nächsten Schritt dafür einsetzen, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht wird und wir das Landesverwaltungsgesetz in § 218b in diesem Sinne ausweiten. Täter*innen müssen erfahren, dass der Gewaltschutz in Deutschland und in Schleswig-Holstein ernst genommen wird und Kontakt- und Näherungsverbote eingehalten werden müssen.
April 2024
Förderung von Sozialarbeiter*innen im Praxisjahr
Im letzten Jahr habe ich mich u.a. für den Aufbau einer neuen frauenpolitischen Maßnahme stark gemacht: die Förderung von Sozialarbeiter*innen, die ihr Praxisjahr zur Anerkennung ihrer Berufsbezeichnung an einer Frauenfacheinrichtung absolvieren. Damit bringen wir mehr personelle Ressourcen an die Beratungsstellen und Frauenhäuser und schaffen gleichzeitig eine Möglichkeit Nachwuchskräfte für dieses wichtige Arbeitsfeld zu begeistern. Im Zuge der Haushaltsverhandlungen 2023 konnte ich erreichen, dass ab 2024 jährlich 150.000 Euro vom Land zur Verfügung gestellt werden.
Hier ist der Haushaltsantrag zu finden.
Schulungskonzept für Dolmetscher*innen an Landesunterkünften in Schleswig-Holstein
Im Verfahren zum Haushalt 2023 habe ich mich unter anderem dafür stark gemacht, dass ein weiterer Punkt aus dem Koalitionsvertrag im Bereich Migration und Flucht umgesetzt wird.
Ich habe mich dafür eingesetzt, dass Mittel in Höhe von 35.000 Euro für ein landesweites Schulungskonzept für Dolmetscherinnen und Dolmetscher eingestellt werden. Dieses Schulungskonzept ist seit 2023 an das neue Schutzkonzept der Landesunterkünfte angedockt. Das bedeutet, dass Sprachmittler*innen und Dolmetscher*innen, die in den Landesunterkünften arbeiten, seit letztem Jahr explizit im Umgang mit vulnerablen Personengruppen geschult werden.
Themen der Schulungen sind u.a.: frauenspezifische Gewalt, Genitalverstümmelung, Menschenhandel, Vulnerabilität von queeren Menschen und der Umgang mit Menschen mit Behinderungen.
Die Schulungen werden von den Netzwerkpartner*innen des Schulungskonzeptes durchgeführt.
Hier ist der Haushaltsantrag zu finden.
Schutzkonzept Landesunterkünfte
Im Herbst 2019 habe ich als Referentin beim Flüchtlingsbeauftragten das neue Landeskonzept mit auf den Weg gebracht. Nach meinem Mutterschutz und seit 2022 als Abgeordnete habe ich diesen Prozess weiter begleitet.
Das Schutzkonzept beschreibt die allgemeinen Schutz- und Betreuungsmaßnahmen zur Verhinderung jeglicher Form von Gewalt (Prävention) und regelt die Hilfe und Unterstützung im Notfall (Intervention). Dies gilt unabhängig davon, von wem die Gewalt ausgeht und gegen wen sie sich richtet. Es zielt über den Schutz besonders schutzbedürftiger Personengruppen hinaus auf den Schutz aller Untergebrachten und aller Beschäftigten.
Neben dem Schutz vor Gewalt sind spezifische Maßnahmen für Menschen mit besonderen Schutzbedürfnissen erforderlich. Sie benötigen eine frühestmögliche und bedarfsgerechte Unterstützung bei der Aufnahme und während der Unterbringung in den Landesunterkünften.
Nach vier Jahren intensiver Arbeit ist das neue Schutzkonzept im Sommer 2023 für alle Landesunterkünfte geltend in Kraft getreten.
Im Haushaltsverfahren 2023 habe ich mich für die Weiterfinanzierung in Höhe von 150.000 Euro eingesetzt.
März 2024
Novellierung des Gleichstellungsgesetz
Wir haben uns im Koalitionsvertrag vorgenommen das schleswig-holsteinische Gleichstellungsgesetz zu überarbeiten und das Ziel ist den Prozess 2025 abzuschließen.
In einer ersten Anhörung im Sozialausschuss zum Sechsten Gleichstellungsbericht in Verbindung mit dem: Vierten Bericht über die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien haben wird dafür den Grundstein gelegt.
Zusätzlichen Haben wir durch einen Antrag im Märzplenum nun einen ersten mündlichen Bericht erhalten, wie der Novelierungsprozess ablaufen wird.
Drucksache 20/01979
Finanzierung von Frauenfacheinrichtungen
Ich setze mich seit langem für die Stärkung der FAG-Mittel der Frauenfacheinrichtungen ein. Es ist nun im ersten Schritt gelungen, mit diesem Haushalt die zusätzlichen Landesmittel für die Frauenfacheinrichtungen aus dem Einzelplan 10 und damit aus der jährlichen Beantragung in das Finanzausgleichsgesetz um zu schichten und den dortigen Vorwegabzug um über 750.000 Euro anzuheben. Dadurch kommen die zusätzlichen Landesmittel aus der Jährlichkeit hinaus und werden künftig ebenso wie die bisherigen Mittel mit 2,5 % automatisch dynamisiert. Damit können befristete Arbeitsplätze abgesichert werden und ein wichtiger Prüfauftrag aus unserem Frauenantrag vom November 2022 umgesetzt.
Vertrauliche Spurensicherung soll Kassenleistung werden
Wir stärken die Vertrauliche Spurensicherung und sichern das regionale Angebot mit zusätzlichen 150.000 Euro ab.
Außerdem habe ich zum Thema "vertrauliche Spurensicherung" im März-Plenum nicht nur einen Haushaltsantrag eingebracht, sondern auch einen inhaltlichen Landtagsantrag. Hiermit haben wir als Parlament die Landesregierung beauftragt gemäß § 132 k SGB V mit den Krankenkassen einen Rahmenvertrag zu schließen, der sicherstellt, dass die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung bei körperlicher und sexualisierter Gewalt als Kassenleistung anerkannt wird. Wichtig ist dabei, dass das Abrechnungsverfahren so gestaltet ist, dass die Anonymität der versicherten Person gewährleistet ist.
Drucksache 20/01971
Landes-SprachKita-Programm wird vollfinanziert
Über die Nachschiebeliste sichern wir das Landes-SprachKita-Programm und den kostenlosen Zugang der KiTas zu den Fachberatungen durch die Vollfinanzierung ab. Außerdem schaffen wir die finanzielle Grundlage für den Startschuss des geplanten Perspektiv-KiTa-Programms und werden hierüber weitere Ressourcen an KITas bringen. Wir sorgen zudem dafür, dass Kinder in der deutsch-dänischen Grenzregion auf beiden Seiten – also künftig auch in Schleswig-Holstein – ohne Hürde in die zu KiTa und Hortgruppen gehen können – wir heilen also eine Inkohärenz zwischen Schul- und KiTaGesetz.
Februar 2024
Bericht der Landesregierung zum Abschlussbericht zur Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaG)
Am 21. Februar 2024 haben wir beschlossen, dass in der 20. Tagung des Landtages mündlich über den Abschlussbericht zur Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes berichtet wird.
Pflegeeltern stärken und wertschätzen – Bundesratsinitiative für ein Pflegeelterngeld
Am 21. Februar 2024 wurde ein Antrag zum Thema Pflegeelterngeld eingebracht. Mit diesem wird die Landesregierung aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass künftig auch Eltern von Pflegekindern einen Anspruch auf Elterngeld haben.
Damit wollen wir die Pflegeeltern unterstützen, die einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft leisten, indem sie Kindern menschliche Nähe und Verlässlichkeit bieten. Dieser Beitrag wird aktuell erschwert, dadurch, dass die Pflegeeltern häufig ihre Arbeitszeit reduzieren oder sogar gänzlich streichen, um sich um die Kinder zu kümmern. Das Pflegeelterngeld würde hier eine (finanzielle) Entlastung bieten und die Verhältnisse verbessern.
Hochrisikomanagement ausweiten und Gewaltschutz effektiver gestalten
Im Februar-Plenum am 22. Februar 2024, haben wir uns mit der Ausweitung des Hochrisikomanagements auseinandergesetzt. Dies geschieht im Rahmen der Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention, die wir als Ziel in unserem Koalitionsvertrag festgehalten haben. Die damit verbundenen Maßnahmen zur Gefährdungsanalyse und zur Durchführung eines Gefahrenmanagements, nehmen wir uns nun vor.
Konkret blicken wir dazu auf die beiden Modellprojekte in Flensburg und Ratzeburg, die bereits evaluiert wurden und auf deren Grundlage nun intensiv an Instrumenten für ganz Schleswig-Holstein gearbeitet wird. Zentral dafür sind die Anpassung der entsprechenden polizeirechtlichen Grundlage und der neue Leitfaden zur einheitlichen Umsetzung des Hochrisikomanagements. Dazu gehört die Benennung von Hochrisikobeauftragten, der Einsatz von Gefährdungsanalysen und die Einführung von Fallkonferenzen durch die Netzwerkpartner*innen wie Polizei oder Frauenfachrichtungen.
Bezahlkarte zügig, praktikabel und diskriminierungsfrei umsetzen
Mit unserem Antrag in der Landtagssitzung am 22. Februar 2024 haben wir die Grundpfeiler für die Bezahlkarte für Geflüchtete aufgestellt. In der Konferenz der Ministerpräsident*innen vom 6. November 2023 wurde diese beschlossen. Wir begrüßen, dass Schleswig-Holstein zusammen mit 13 weiteren Bundesländern einen gemeinsamen und einheitlichen Weg finden wird.
Konkret soll die Bezahlkarte so gestaltet werden, dass die Verwaltungen entlastet werden, dass sie neutral und diskriminierungsfrei ist und möglichst auch digital zur Verfügung steht. Das Abheben von Bargeld soll in Höhe eines vorher festgelegten Betrags möglich sein. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird die Landesregierung um schnellstmögliche Einführung gebeten. Ebenso fordern wir die Bundesregierung auf, die Bezahlkarten rechtssicher zu gestalten.
Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen durch den Bund weiter sicherstellen
Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles und gesellschaftliches Problem, welches wir bekämpfen müssen. Deshalb haben Katja Rathje-Hoffmann und ich einen Antrag gestellt, der die Landesregierung auffordert, sich auf Bundesebene für das Fortführen des Förderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ über das Jahr 2024 hinaus einzusetzen.
Verfügbarkeit und Praxistauglichkeit der Integrations- und Sprachkurse in Bund und Land sichern
Sprache ist der Schlüssel für Teilhabe in einer Gesellschaft. Menschen, die zu uns fliehen, oder aus anderen Gründen zuwandern, brauchen offene Zugänge zu Deutschsprachkursen. Die Integrationskurse des Bundes haben komplizierte Zugangs- und Anmeldebedingungen und viele Kurse passen nicht zu der Tagesstruktur von Menschen, die arbeiten oder kleine Kinder haben.
Der Antrag wurde im Septemberplenum besprochen.
Gesetzesentwurf zur Änderung des FlüBeauftrG SH
Mit dem Ende der letzten Amtszeit des amtierenden Landeszuwanderungsbeauftragten Stefan Schmidt (ehemaliger Kapitän der Cap Anamur) bringen wir eine Gesetzesänderung auf den Weg, um aus dem Ehrenamt eine hauptamtliche Beauftragtenstelle zu machen. Die oder der nächste Flüchtlingsbeauftragte des Landes wird vrs. zum 1.12.23 die Arbeit aufnehmen.
Bei Stefan bedanke ich mich ganz herzlich für sein unermüdliches Engagement für geflohene und zugewanderte Menschen und die Einhaltung von Menschenrechten in Schleswig-Holstein. Als Referentin durfte ich einige Jahre mit ihm zusammen arbeiten und Teil des Teams des Beauftragtenbüros sein.
Der Gesetzesentwurf wird im Septemberplenum besprochen und in 2. Lesung endgültig abgestimmt.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und des Haushaltsgesetzes 2023
Mit diesem Gesetz haben wir die zum 1.1.2023 eingeführte "zusätzliche soziale Ermäßigung", die einkommensabhängig mehr Familien ermöglicht, einen Antrag auf komplette Befreiung oder einen reduzierten KiTa-Beitrag zu stellen, um ein Jahr verlängert. Außerdem haben wir den Tarifabschluss im TVöD vom April 2023 für Fachpersonal an den KiTas zeitnah als Land umgesetzt und die SQKM-Mittel an die örtlichen Träger der Jugendhilfe - also die Kreise und kreisfreien Städte - entsprechend erhöht.
Nach der 1. Lesung des Gesetzesentwurfs haben wir noch einen Änderungsantrag zu unserem Entwurf eingebracht, sodass die soziale Ermäßigung von Familien, deren Kinder im nächsten Sommer in die Schule wechseln, bis September 2024 beantragt werden kann. Zudem haben wir eine Berichtspflicht zur Anwendung der sozialen Ermäßigung und Geschwisterermäßigung eingeführt. Bisher gibt es landesweit nämlich keine Zahlen und kein Überblick darüber, wie viele Familien hiervon profitieren. Da es Ermäßigungen auf Antrag sind und leider keine automatischen, ist es aus meiner Sicht wichtig als Politik kritisch zu prüfen, ob finanzielle Entlastungen bei den Familien auch ankommen.
Diese Gesetzesänderungen wurden im Juni-Plenum 2023 in 2. Lesung beschlossen.
Das Thema weibliche Genitalverstümmelung ist immer noch ein Tabu-Thema - auch wenn in Fachkreisen seit einigen Jahren mehr darüber gesprochen und gearbeitet wird. Deshalb ist es mir so wichtig, dass wir im Parlament laut und deutlich darüber sprechen und klar benennen, was es ist - nämlich geschlechtsspezifische Gewalt. Und deshalb muss es auch ein Asylgrund sein - sowohl wenn ein Mädchen davon bedroht ist als auch einer Frau diese Gewalt bereits angetan wurde. Zum Glück gibt es hierzu die ersten Gerichtsurteile.
Ich habe mich über diesen Antrag insbesondere für die Einführung eines Einzelhilfefonds für die Opfer eingesetzt. Hierüber sollen Gelder beantragt werden für medizinische Begleitkosten, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden wie z.B. Reisekosten zu einer Rekonstruktions-OP oder die Nachsorgeuntersuchungen.
Umsetzungsstand: An einem Erlass zur Antragsstellung wird gearbeitet.Die Anträge können aber schon seit Frühsommer 2023 bei der Opferschutzstelle Schleswig-Holstein beantragt werden.
Über 25 Jahre Frauenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein
Im Januar 2023 haben wir einen von allen frauenpolitischen Sprecherinnen gemeinsam erarbeiteten Antrag in den Landtag eingebracht. Damit machen wir noch einmal deutlich, dass Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in allen Bundesländern eine gesicherte, von der jeweiligen Belegung und den individuellen Leistungsansprüchen der Frauen unabhängige Finanzierung benötigen. Und jede gewaltbetroffene Frau braucht einen diskriminierungsfreien Zugang.
Der Schleswig-Holstein Landtag bittet die Landesregierung, sich auf Bundesebene deshalb für eine deutschlandweite Pauschalfinanzierung einzusetzen. Dabei dürfen gleichzeitig Frauenhäuser in den Bundesländern, in denen die Frauenhausfinanzierung bereits gut und sicher aufgestellt ist - wie in Schleswig-Holstein - nicht schlechter gestellt werden.
Umsetzungsstand: auf Bundesebene wird an eben diesem Ziel derzeit gearbeitet, die schwierige Haushaltslage erschwert diese Verhandlungen aber.
Antrag zur Stärkung der Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein weiter vorantreiben
Am 25.11.2022 habe wir einen Antrag zur Stärkung der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser eingebracht und im Landtag beschlossen. Besonders positiv ist, dass alle Fraktionen den Antrag mitgetragen haben.
Wir haben die Landesregierung damit beauftragt, sich deutschlandweit für eine bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern nach dem Vorbild unseres Bundeslandes einzusetzen. Ebenfalls haben wir gebeten, in den nächsten FAG-Verhandlungen die neuen Bedarfe und Anforderungen miteinzubeziehen, die Verstetigung der sog "zusätzlichen Landesmittel für Integration" und eine Verlängerung des Projektes "Frauen-Wohnen" zu prüfen.
Im Haushalt 2023 wurde daraufhin das Projekt "Frauen Wohnen" mit 350.000 Euro gestärkt und wird nun mit 850.000 Euro insgesamt durch das Land gefördert.
Der Prozess der Regelüberprüfung des Finanzausgleichsgesetzes durch ein*n Gutachter*in wird derzeit vorbereitet. Wir bleiben dran.
Mit diesem interfraktionellen Antrag haben wir das Konzept für ein Kompetenzzentrum gegen Gewalt an Frauen auf den Weg gebracht und am 25.11.22 im Landtag beschlossen. Im Kern soll ein Kompetenzzentrum mit verschiedenen Aufgaben geschaffen werden, das strukturelle Gewalt abbaut, die Empfehlungen der AG 35 zur Istanbul Konvention umsetzt und Strategien gegen Gewalt entwickelt. Die Istanbul-Konvention findest du hier.
Das Kompetenzzentrum soll folgende Aufgaben in den Fokus nehmen: Bündelung von Expertise unter einem Dach, einen ausgeweiteten Informationsfluss, Stärkung des Bewusstseins über die Probleme, Fachberatung für Behörden, Unternehmen und Bildungseinrichtungen, die Evaluation von Schutzmaßnahmen, die Entwicklung einer Landestrategie, sowie das Aufzeigen von Nachbesserungsmöglichkeiten.
Mit dem Haushalt 2023 konnten wir die ersten 125.000 Euro für den Aufbau des Kompetenzzentrums einstellen und die Organisationsberatung beim Landesverband Frauenberatung SH hat im Sommer 2023 die Arbeit aufgenommen. Interessierte Unternehmen, Behörden und Bildungseinrichtungen können sich dort melden.
Helfende Hände und Entlastungsmaßnahmen für Eltern und Kindertageseinrichtungen
Im November-Plenum haben wir unsere erste Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes auf den Weg gebracht. Dies beinhaltete Entlastungsmaßnahmen für Familien und die KiTas, die Änderung des Betreuungschlüssel, die Unterstützung durch sogennate "Helfende Hände", den Ausgleich der Mehraufwendungen durch den TVöD-SuE-Tarifabschluss und die Änderung der Rechtsverordnung im Bezug auf Sachkostenwerte für KiTas, sowie der Mindesthöhen des Pauschalsatzes pro Kind im Bereich der Kindertagespflege.
Veränderte Lage, veränderte Herausforderungen - Antrag zur Corona-Lage, Kinderschutzzentren und TIK-SH
Aufgrund der sich verändernden Corona-Lage haben wir am 11.11.2022 einen Antrag zu dieser Thematik eingebracht. Dort haben wir Schutzmaßnahmen weitesgehend angepasst und unser weiteres Vorgehen mit Covid-19 geplant.
Mir war es wichtig nicht nur Infektionsschutzmaßnahmen in den Blick zu nehmen, sondern auch die sozialen Folgen durch Corona zu bearbeiten.
Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Ausweitung des Programms" TIK SH – Traumapädagogik in Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege und Familienzentren" auf das System Schule in den Antrag aufgenommen wurde, ebenso wie die Stärkung unserer Kinderschutzzentren.
Umsetzungsstand: Mittlerweile wurden entsprechend Gelder im Finanzausschuss beantragt. Das ist das Verfahren, um als Ministerium Mittel aus dem Corona-Notkredit entnehmen zu können. 5,1 Millionen Euro können bis Ende 2026 für TIK SH an Grundschulen verwendet werden - die Förderrichtlinie ist derzeit in Arbeit und die Träger stehen bereit.
Dringlichkeitsantrag "Frauenrechte stärken - Wir stehen solidarisch an der Seite der Demonstrantinnen und Demonstranten im Iran und weltweit"
Am 30.09.2022 haben wir gemeinsam mit allen Fraktionen im Landtag unsere Solidarität und Unterstützung der Proteste im Iran ausgedrückt,die nach der Tötung der jungen Jina Mahsa Amini, begonnen hatten. Zwei Tage später haben wir als Abgeordnete einen Dringlichkeitsantrag in den schleswig-Holsteinischen Landtag eingebracht und die Landesregierung beauftragt, sich für einen bundesweiten Abschiebestopp in den Iran einzusetzen.
Umsetzung: Für Schleswig-Holstein wurde der Stopp zum 13.10.2022 umgesetzt. Abschiebungen aus Schleswig-Holstein in den Iran sind aus humanitären Gründen seit da an ausgesetzt. Unsere Integrations- und Gleichstellungsministerin Aminata Touré hat den bis zum 12. Januar 2023 geltenden Abschiebungsstopp des Landes Schleswig-Holstein zunächst bis zum 30. Juni 2023 und im Sommer bis zum 31.12.2023 verlängert. Im Dezember 2023 soll es eine erneute Befassung auf der Innenminister*innenkonferenz geben.
Am 16.September 2023 war der 1. Todestag von Jina Mahsa Amini. Ich habe Hochachtung für diese tapfere Frau und alle, die in ihrem Namen und für Frauenrechte auf der ganzen Welt kämpfen und eintreten.
Weiterentwicklung eines Personalergänzungsfonds
Im August 2022 haben wir die Stärkung der Fachkräfte im Bereich KiTa in den Fokus genommen, welche wir als Strategie über die ganze Legislaturperiode verfolgen. Mit dem dazugehörigen Antrag haben wir ein Konzept in Auftrag gegeben, welches einen Personalergänzungsfonds zur Folge haben soll. Dieser soll zu Entlastungen bei verwaltungs- und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten führen und auch bei Vertretungsituationen genutzt werden. Zusätzlich haben wir damit eine Überprüfung der Nutzung des Fonds für Anerkennungen ausländischer Berufsqualifikationen und der Unterstützung des Quereinstieges in die pädagogische Arbeit beschlossen. Gleiches gilt für die Förderung von FSJ-Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Dazu habe ich auch meine erste KiTa-Rede gehalten in der ich die Bedeutung betont habe. Grundlegendes Ziel von uns ist den Trägern niedrigschwellige Möglichkeiten zu schaffen, kurzfristig auf Herausforderungen vor Ort zu reagieren.
Afghanistan nicht vergessen!
Meine erste Landtagsinitiative war ein Antrag zur Aufnahme geflohener Menschen aus Afghanistan. Wir haben damit die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen schnelleren Start des Bundesaufnahmeprogramms einzusetzen. Gleichzeitig haben wir bekräftigt, dass wir die über 200 Personen aus Afghanistan als Bundesland aufnehmen wollen, die Schleswig-Holstein während der Evakuierung im Sommer 2021 an das Auswärtige Amt gesendet hatte. Hierzu zählten Menschen, die Verwandte oder andere Bezüge nach Schleswig-Holstein hatten und haben. Leider ist es bisher nur gelungen, wenige Menschen dieser Liste aufzunehmen. Die Lage in Afghanistan ist so schwierig, dass das Auswärtige Amt nach Abzug der Truppen und der Machtübernahme der Taliban kaum noch helfen kann, Menschen nach Deutschland zu bringen. Als Bundesland haben wir im Ausland keinen direkten Einfluss, sodass wir darauf angewiesen sind, dass BMI und Auswärtiges Amt die Menschen retten. Danach steht die Aufnahmezusage bei uns. Bedauerlicherweise gibt es hier seit einem Jahr kaum Bewegung und Transparenz.
Der Antrag wurde im Septemberplenum 2022 beschlossen.