Sturmfluthilfen für Schleswig, Schleswig-Flensburg und Flensburg
18.11.2023
Am Samstag waren Robert Habeck und ich gemeinsam mit Grünen aus Schleswig, Schleswig-Flensburg und Flensburg in Schleswig, in Arnis und in Flensburg unterwegs, um uns 4 Wochen nach der schrecklichen Sturmflut einen Überblick darüber zu verschaffen, wie weit die Winter-Notsicherung der Deiche vorangekommen ist, wie die Versicherungen bislang reagieren, wie die aktuelle Lage bei den flutbetroffenen Privatpersonen und Unternehmer*innen aussieht und ob teilweise direkt nach der Flut eingeleiteten kommunalen und Landesmaßnahmen ankommen und wirken.
Die Landesregierung hat das Darlehens-Hilfsprogramm "Überbrückungshilfe Sturmflut“ im Januar um eine Härtefall-Regelung erweitert. Das Angebot richtet sich an nichtöffentliche Unternehmen und Privatpersonen, denen bei der Flut im Oktober Schäden entstanden sind.
Alle Voraussetzungen und Infos dazu gibt es hier.
Die Lage an den Orten war teilweise unterschiedlich, aber eines war überall gleich: Es gibt einen großen Zusammenhalt untereinander, Menschen organisieren und helfen sich gegenseitig. Das ist gut zu sehen.
Aber wir haben auch Leid, Sorgen und Existenznot gesehen. Für mich war es wichtig den Betroffenen von Seiten der Landesregierung zu zeigen, dass wir aktiv am Wiederaufbau arbeiten.
In Schleswig besuchten wir den Naturmark und sprachen mit dem Inhaber des Restaurants Riva. Beide Geschäfte waren von der Flut besonders beschädigt worden.
Nach dem Besuch in Schleswig ging es weiter nach Arnis. Dort wurden wir von Michelle Dieckmann der 2. stellv. Bürgermeisterin, Dietmar Schlömer dem Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Arnis, Axel Kühn dem stellv. Wehrführer der FF Arnis, Helmut Andresen dem Amtsvorsteher des Amtes Kappeln-Land, Joachim Stoll dem Bürgermeister von Kappeln, Wolfgang Buschmann dem Landrat des Kreises SL-FL und Uta Bergfeld und Kai Nielsen, den Fraktionsvorsitzenden der Grünen Kreistagsfraktion empfangen.
In der Sturmflutnacht brach in Arnis der Deich. Dadurch wurde ein großer Bereich der kleinen Stadt unter Wasser gesetzt.
In Arnis sind besonders Privatpersonen vom den Überschwemmungen betroffen. Bei den Gesprächen mit den Einsatzkräften wurde uns erklärt wie schnell und vereint an dem Wochenende und auch in der Folgezeit gehandelt wurde, um Schlimmeres zu verhindern.
Flensburg war die letzte Station an diesem Tag. In einer Gesprächsrunde mit Flensburger Unternehmer*innen haben wir darüber gesprochen, wo der Wiederaufbaufonds von Land und Kommunen ansetzen. Der Tag war für mich sehr wichtig, um mir selbst ein Bild des aktuellen Stands machen zu können.
Die drei wichtigsten Beschlüsse des Sonderkabinetts (23.10.23):
- Einrichtung eines Wiederaufbaufonds mit drei Säulen: Förderung für Wiederaufbau öffentliche kommunale Infrastruktur, Förderung Wiederaufbau von Infrastruktur in privater Trägerschaft (wie beschädigte KiTa, Jugendzentren), Förderung von Akut- und Wiederaufbaumaßnahmen im Küstenschutz (Deiche)
- Überbrückungshilfen als Darlehen bis zu 50.000 Euro für Privatpersonen und Unternehmen inklusive einer Zuschussregelung in Härtefällen
- "Katastrophenerlass Ostsee-Sturmflut" des Landes für steuerliche Erleichterungen.
Finanzministerium (26.10.23):Der Katastrophenerlass Ostsee-Sturmflut wurde veröffentlicht und beinhaltet steuerliche Erleichterungen, wie Stundungsmöglichkeiten, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen und Abschreibungsmöglichkeiten. Link zum Erlass.
Einigung auf solidarische Finanzierung (1.11.23):Landesregierung, betroffene Kreise, kreisfreie Städte und kommunale Landesverbände haben sich auf eine solidarische Finanzierung des Wiederaufbaufonds geeinigt.
Intensive Gespräche und Notsicherungsmaßnahmen (ab 8.11.23):Umweltminister Goldschmidt ist im Austausch mit den betroffenen Gebieten, um die Regionaldeiche für den Winter abzusichern. Außerdem wird ein Screening durchgeführt und Vorschläge gemacht Teile der Regionaldeiche in Landesschutzdeiche (also mit höheren Schutzstandard) umzuwandeln. zu verbessern. Bis letzten Freitag wurden alle Notsicherungsmaßnahmen an den Deichen abgeschlossen.
Finanzausschuss-Zustimmung (9.11.23):Der Finanzausschuss im Landtag hat dem geplanten Darlehensprogramm von 20 Mio Euro aus Rücklagen im Haushalt zugestimmt. Die Anträge können seit dem 27.11.223 über die eigenen Hausbank bei der IB.SH beantragt werden. Weitere Infos sind hier zu finden.
Geplante Maßnahmen:
Wiederaufbaufonds: Die Förderkriterien werden derzeit erarbeitet. Die Eckpunkte der Landesregierung beinhalten unter anderem:
- 75 % Förderquote für den Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur.
- 50 % Förderquote für Einrichtungen der Daseinsvorsorge in den Kommunen.
- 90 % Förderquote für Akut- und Wiederherstellungsmaßnahmen des Küstenschutzes.
Darlehensprogramm für Privatpersonen und Betriebe:
- 20 Mio Euro stehen als Treuhanddarlehen über die IB.SH zur Verfügung.
- Antragsstellung über die Hausbank.
- Laufzeit bis zu 5 Jahre, tilgungsfrei im ersten Jahr, Zinssatz von 1 %.
- Maximaler Darlehensbetrag von 50.000 Euro für Privatpersonen und Unternehmen.
Härtefallhilfe:Eine Härtefallregelung für besonders schwer betroffene Personen und Unternehmen ist in Aussicht gestellt. Die genauen Voraussetzungen werden derzeit geklärt.