Aktuelles Statement zur Bezahlkarte und dem Urteil im Eilverfahren vor dem Hamburger Sozialgericht
18. Juli 2024
Das Urteil im Eilverfahren vor dem Hamburger Sozialgericht macht deutlich: Eine pauschale und starre Bargeldobergrenze bei der neuen Bezahlkarte ist schwierig, denn sie berücksichtigt nicht, dass es örtliche Besonderheiten, individuelle Lebenslagen wie Alter, Gesundheitszustand oder die Frage, ob man alleinerziehend ist, gibt. Es ist schließlich nicht unbegründet, dass Kleinkinder und Schwangere bereits jetzt schon anerkannte Mehrbedarfe haben.
Wenn die Gerichtsentscheidung im Hauptsacheverfahren bestätigt wird, müsste die bundesweite Bargeldbegrenzung auf den Prüfstand – auch bei uns in Schleswig-Holstein. Denn sonst laufen wir Gefahr, dass jede Asylbewerberleistungsbehörde im Einzelfall überprüfen müsste, ob das Bargeld für eine Familie ausreicht. Das würde zu einem unkontrollierbaren Verwaltungsaufwand führen.
Die Gerichtsentscheidung kommt zum Glück sehr früh, in Schleswig-Holstein ist die Bezahlkarte noch nicht eingeführt. Wir haben also die Chance, noch nachzusteuern.