Am 7. März tagt der Sozialausschuss des Landtages Schleswig-Holstein.
Ein besonderer Schwerpunkt in dieser Ausschusssitzung war eine Anhörung zum Sechsten Gleichstellungsbericht in Verbindung mit dem: Vierten Bericht über die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien – Vierter Gremienbericht. Die Anzuhörenden sind hier einzusehen.
Alle vier Jahre ist ein solcher Bericht gesetzlich vorgesehen. Er soll die Umsetzung des "Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst" aufzeigen.
In dem jüngsten Bericht zeigt sich, dass Frauen im Einstellungsbereich nachgezogen haben und nun gut repräsentiert sind. In vielen Führungspositionen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert - hier zeigt sich nach wie vor die sog. "gläserne Decke". Auch erklärten die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und der GMSH, dass in den Berichten bisher immer die Arbeitnehmer*innen an sich gezählt wurden, nicht aber die Vollzeitäquivalente. Das bedeutet, dass - aufgrund der vielen Frauen, die in Teilzeit arbeiten - die Zahlen der Frauen bei einer mit den Männern, die oftmals in Vollzeit arbeiten, vergleichbaren Berechnung, wohl nach unten korrigiert werden müssten.
Wir haben uns im Koalitionsvertrag vorgenommen das schleswig-holsteinische Gleichstellungsgesetz zu überarbeiten und das Ziel ist den Prozess 2025 abzuschließen. Das Sozialministerium hat Anfang März zu einer ersten Beteiligungsveranstaltung eingeladen und im März-Plenum wurde der geplante Prozess nun vorgestellt und über den Bericht debattiert.
➡️ Hier findest du weitere Detail über den Sozialausschuss.
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