Wie das Land jetzt handelt.
26.10.2023
Am Wochenende von 20.-22.10.2023 wurde die schleswig-holsteinische Ostseeküste von einer Jahrhundertflut heimgesucht. Mit Pegelständen von bis zu 2,27 Meter über normal war Flensburg stark betroffen. Es war das schlimmste Hochwasser seit 1904.
Die Ausmaße der Schäden sind enorm. Deshalb ist es wichtig, dass Land und Kommunen jetzt schnell handeln.
Ein wichtiger Schritt war, dass unsere Landesregierung bereits am Montag nach der Flut zu einer Sondersitzung zusammengekommen ist. Ministerpräsident Daniel Günther, Vizeministerpräsidentin Monika Heinold und Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack haben Montagabend schnelle Hilfen angekündigt und über die konkreten Pläne informiert.
"Das ist der richtige Weg. Jetzt brauchen wir auch den Bund fest an unserer Seite.
Das Kabinett hat sich darauf verständigt als Land schnell auf mehreren Ebenen und für verschiedene Zielgruppen Hilfen einzuleiten. Über die genaue Höhe wird dann entschieden, wenn die Schadensausmaße klarer sind.
Konkret soll es folgendes geben (die genaue Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen wird in den nächsten Tagen konkretisiert):
- Einrichtung eines Wiederaufbaufonds gemeinsam mit den Kommunen
- Überbrückungshilfen als Darlehen, dort, wo Versicherungen erst später zahlen
- Einzelfallhilfen, wenn Menschen sich nicht über Versicherungen absichern konnten
- "Katastrophenerlass Ostsee-Sturmflut" des Landes für steuerliche Erleichterungen (z.B. Möglichkeiten von Fristverlängerungen und Stundungen). Dieser wurde kurzfristig erarbeitet und am 26.10. veröffentlicht. Mehr dazu hier.)
- Ministerpräsident Günther schreibt gemeinsam mit der Manuela Schwesig, MP aus Mecklenburg-Vorpommern an die Bundesregierung und bittet um finanzielle Unterstützung.
Genauere Infos findet ihr hier.
Aufgrund der Sturmflut wird nun wieder stärker über die Einführung einer bundesweiten Versicherungspflicht für Elementarschäden diskutiert, um die Belastungen von Privathaushalten im Schadensfall zu minimieren. Denn diese können im Ernstfall existenzbedrohend sein.
Bereits am 31.3.23 hat der Bundesrat hier folgendes einstimmig - also auch mit Schleswig-Holsteinischer Zustimmung - beschlossen: (Dokument dazu)
Demnach soll eine Elementarschaden-Pflichtversicherung bundesweit gelten und die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorliegen. Der Bundesrat glaubt - im Gegensatz zur FDP - dass es möglich ist solch eine Pflichtversicherung im verfassungsgemäßen Rahmen zu gestalten. Am 15. Juni 2023 wurde hierzu eine Bund-Länder-Gruppe eingerichtet.
Auch im Landtag Schleswig-Holstein haben wir hierzu bereits diskutiert, uns als schwarz-grüne Koalition positiv hierzu positioniert, aber gleichzeitig beschlossen, dass diese Versicherung dem Schutz gelten soll, aber vermieden werden soll, dass diese zu einer hohen finanziellen Belastung für private Hauseigentümer*innen und Mieter*innen führt.
Wir hatten die Debatte bereits im September-Plenum 2023.Unseren Landtagsbeschluss findet ihr hier.
Grundsätzlich haben wir uns pro Pflichtversicherung positioniert, aber natürlich unter der Bedingung, dass diese dann auch bezahlbar wäre:
„Ein solcher muss insbesondere auch Aussagen dazu enthalten, wie der finanzielle Aufwand für private Haushalte in zumutbaren Grenzen gehalten und zugleich der Schutz vor existenzbedrohenden Belastungen im Schadensfall sichergestellt werden kann. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Versicherungsbeiträge für die wirtschaftlich Letztbelasteten ist dabei zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwiefern die zusätzliche wirtschaftliche Belastung für Mieterinnen und Mieter minimiert werden kann.“
Den ganzen Beschluss aus dem September-Plenum findet ihr hier.
Am Mittwoch nach der Sturmflut war ich zu Besuch im Flensburger Rathaus und habe mich bei Dezernent Stephan Kleinschmidt über den aktuellen Stand der Aufräumarbeiten erkundigt und gefragt, was vom Land nun gebraucht wird. Unter anderem haben wir auch darüber gesprochen, dass die Stadt im September das Flensburger Klimaanpassungskonzept verabschiedet hat, an dessen Umsetzung nun intensiv gearbeitet werden muss.
bereits Kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen gelistet, die mittel- und langfristig umgesetzt werden. Ein vorausschauendes Sturmflutmanagement, das Notfallpläne konzipiert und bereithält ist dabei ein wichtiger Punkt.
„Das vergangene Wochenende war eine echte Belastungsprobe für viele
Menschen an unserer Ostseeküste. Und es hat gezeigt, wie existenziell unser Küstenhochwasser- und Katastrophenschutz ist.
Mein großer Dank gilt allen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften, die tagelang und unermüdlich für die Sicherheit von Menschen in Flensburg, der Umgebung und der ganzen Ostseeküste im Einsatz waren!"
Info-Kanäle im Katastrophenfall
Sicherer und zuverlässliche Informationsquellen sind im Ernstfall überlebenswichtig. Daher möchte ich hier noch einmal die wichtigsten Informationsquellen für den Notfall auflisten.
Das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie informierte vor der Sturmflut über das erwartete Hochwasser, sprach allerdings von bis zu 2 meter Anstieg, am Ende waren es bis zu 2,27 m über dem Normalbereich.
Wenn etwas passiert, werden Anwohner*innen schnellstmöglich über Radio, Fernsehen, Internet, soziale Medien, Apps oder Lautsprecherdurchsagen gewarnt.
Für Menschen in Hochwassergebieten macht es Sinn diese zu installieren.
Zudem gibt es das generelle Warnsystem des Bundes (MoWaS). Dieses System erfasst automatisch über das Mobilfunknetz alle im Gefährdetengebiet befindlichen Handys und Smatphones per SMS.
APPs
Warn-App NINA warnt vor regionalen Gefahren (der aktuelle Standort muss hierfür freigegeben sein).
Deutscher Wetterdienst zeigt die Lage auf Karten.
KatWarn warnt orts- und themenbezogen und ist mit NINA verknüpft.
In Notfällen erhalten sie informationen auch über den Notruf 110/112. Dies Nummer sollte nur im äußersten Notfall verwendet werden, da diese Leitungen in Katastrophenfällen schnell belegt sein können. Ein nicht dringender Anruf kostet im Ernstfall Leben anderer.
Mehr zum Katastrophenschutz gibt es hier.
Passt gut auf euch auf!