Aktuelles Statment, zu dem Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.
15.04.2024
Nach dem Abschlussbericht der Kommission ist die derzeitige Regelung im Paragraph 218a Strafgesetzbuch mit einer grundsätzlichen Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen nicht haltbar. Es wird dem Bundesgesetzgeber empfohlen, hier entsprechend nachzubessern, und den Schwangerschaftsabbruch rechtssicher und straflos zu stellen. Nur so kann das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen realisiert werden.
Jetzt liegt der Ball bei der Bundesregierung. Ich hoffe, dass dieser Ball schnell und umfassend aufgenommen wird und Schwangerschaftsabbrüche in den ersten 12 Wochen umfassend legalisiert, aber auch die Empfehlungen zu Beratung und Zugang zu medizinischer Leistung sowie dem Umgang mit Vergewaltigungen aufgegriffen werden. Der Weg ist nun eröffnet, um das Selbstbestimmungsrecht von Frauen endlich zu stärken.