Plenarsitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
- bis 9. 10. 2026
Im Oktober-Plenum standen für mich die Themen Smart Glasses und Familienzentren im Vordergrund.
Smart Glasses bieten zwar für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen sowie in Medizin und Forschung wichtige Einsatzmöglichkeiten, leider wird aber auch erheblicher Missbrauch damit betrieben. Nachdem Hamburg im September den ersten Schritt gemacht hat, ziehen wir in Schleswig-Holstein jetzt nach. Mit unserem Alternativantrag (Drucksache 20/4941) beauftragen wird die Landesregierung, sich für ein bundesweites Verbot von Smart Glasses in besonders schutzwürdigen Bereichen einzusetzen – etwa in Saunen, Schwimmbädern sowie Bussen & Bahnen – also überall dort, wo Kinder sich aufhalten und wo Menschen Privatsphäre brauchen. Außerdem soll das Thema auch in die Informationskampagne sowie in den rechtlichen Erste-Hilfe-Leitfaden gegen digitale (sexualisierte) Gewalt im Rahmen des 10-Punkte-Plans des Landes aufgenomen werden.
Hier geht es zu meiner Rede:
Die mehr als 140 Familienzentren in Schleswig-Holstein sind seit 2014 eine wichtige Anlaufstelle für Familien und ergänzen die Angebote der Familienbildungsstätten. Ihre Stärke liegt in der niedrigschwelligen, persönlichen Unterstützung und der Vernetzung vorhandener Hilfsangebote. Und der Bericht der Landesregierung zeigt, dass genau diese persönlichen, offenen Zugänge entscheidend sind, um mehr Familien durch Prävention zu erreichen.
Mit der neuen Förderrichtlinie im Zuge von "KiTa für alle" wird die Förderperiode wird die Förderung um 4 Jahre verlängert. Zudem wurde der Landeszuschuss für Familienzentren um drei Millionen Euro auf 8,5 Millionen Euro erhöht, für aufsuchende Arbeit, um diejenigen Familien gezielt zu erreichen, die bisher ihre Kinder noch nicht in die Kita schicken.
Anstelle einer Debatte wurden die Reden zur Protokoll gegeben. Meine Rede findet ihr hier

Außerdem hat der Landtag unseren Gesetzentwurf zur Flexibilisierung des kommunmalen Haushaltsrechts mitsamt Änderungsantrag beschlossen und ist damit der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gefolgt. Mit dem Gesetz werden die Eingriffsmöglichkeiten der Kommunalaufsicht zunächst bis 2031 beschränkt. Die Aufsicht soll künftig selbst bei erheblichen Defiziten zusätzliche Kredite genehmigen, wenn sie der „kommunalen Grundinfrastruktur“ dienen oder sich refinanzieren könnten wie etwa der Bau von Wärmenetzen. Zur Infrastruktur zählen Schulen, Schwimm- und Sportstätten, Sporthallen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhäuser sowie Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes. Auch für Flensburg ist das angesichts der angespannten Haushaltslage eine gute Nachricht.
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