Plenarsitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
17.-19.06.2026
Im letzten Plenum vor der Sommerpause wurden viele wichtige Weichen gestellt. Angesichts des Erstarkens der AfD, die nach einem neuen Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte nachweislich verfassungswidrig ist, will der Landtag das politische System Schleswig-Holsteins gegen den Einfluss von Extremisten absichern. Fraktionsübergreifend haben wir gemeinsam entsprechende Änderungen der Landesverfassung (Drucksache 20/4532), des Verfassungsgerichtsgesetzes (Drucksache 20/4531) und der Geschäftsordnung (Drucksache 20/4530) auf den Weg gebracht. Die Vorschläge hat eine „Arbeitsgruppe Resilienz“ aus allen Fraktionen sowie aus Fachjuristen in den vergangen zwei Jahren erarbeitet. Damit soll die Funktionsfähigkeit von Verfassungsorganen sichergestellt werden, auch wenn es unklare Mehrheitsverhältnisse im Landtag geben sollte. Die geplanten Änderungen sollen vor allem Blockaden bei wichtigen Wahlen verhindern und Verfahren klarer regeln. Künftig kann das Landesverfassungsgericht bei einer gescheiterten Richterwahl selbst zwei Kandidaten vorschlagen, sodass nach drei Monaten eine Wahl mit absoluter statt mit Zweidrittelmehrheit möglich ist. Außerdem wird die Amtszeit der Verfassungsrichter auf zwölf Jahre festgeschrieben und vor einer nachträglichen Verkürzung geschützt.
Auch der Richterwahlausschuss wird neu organisiert: Seine Mitglieder aus dem Landtag werden künftig nach Fraktionsstärke mit einfacher Mehrheit bestimmt, während für die Wahl der Richter weiterhin eine Zweidrittelmehrheit gilt. Zudem sollen Ausschussvorsitzende leichter abgewählt werden können, und bei der Wahl eines Ministerpräsidenten im dritten Wahlgang wird klargestellt, dass ein alleiniger Kandidat mehr Ja- als Nein-Stimmen benötigt. Die Geschäftsordnungsänderung wurde einstimmig beschlossen, das übrige Paket wird im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.
Außerdem Schleswig-Holstein plant eine neue Regelung für den öffentlichen Dienst. Angehende Beamt*innen sollen künftig vom Verfassungsschutz überprüft werden. Sie sollen dabei auch auf extremistische Einflüsse und Verfassungstreue gecheckt werden. Eine Parteimitgliedschaft allein ist jedoch kein Ausschlussgrund für die Beamtenlaufbahn. Diese Untersuchung soll vor der ersten Berufung in ein Beamtenverhältnis oder Richteramt erfolgen (Drucksache 20/4418). Nach der 1. Lesung wird der Gesetzentwzurf ebenfalls im Innen- und Rechtsausschuss weiter behandelt.
Ein wichtiges Thema war auch die dramatische Haushaltssituation vieler Kommunen. Am 12. Januar habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Oliver Brandt mit Vertretern der Stadt Flensburg über die finanziellen Herausforderungen und Lösungsansätze gesprochen.
Dabei wurde deutlich: Städte und Gemeinden brauchen mehr Handlungsspielraum, um trotz angespannter Haushaltslage in ihre Daseinsvorsorge investieren zu können. Das betrifft insbesondere Schulen, Feuerwachen, Krankenhäuser sowie wichtige Infrastrukturprojekte wie die Erneuerung der Kaikante in Flensburg.
Mit unserem Gesetzentwurf zur Flexibilisierung des Haushaltsrechts in der Gemeindeordnung, der jetzt in den Fachausschüssen weiter beraten wird, haben wir hierfür die Weichen gestellt. Künftig sollen wichtige Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur auch bei angespannter Haushaltslage leichter möglich sein. Darüber hinaus werden sogenannte rentierliche Maßnahmen stärker berücksichtigt. Hierzu zählen Investitionen, die sich über ihre Nutzungsdauer selbst refinanzieren können, beispielsweise durch spätere Einnahmen oder Einsparungen. Dies betrifft insbesondere Projekte der Energiewende und langfristige Infrastrukturvorhaben wie Wärmenetze. Auch kommunale Unternehmen und Beteiligungen, etwa Stadtwerke, sollen künftig leichter Kredite für wichtige Investitionen aufnehmen können. Mein Ziel ist es, im Ausschussverfahren prüfen zu lassen, ob auch Frauenhäuser in die Regelungen aufgenommen werden können.
Hitzige Debatten drehten sich um um die geplanten Sozialreformen der Bundesregierung und hier besonders um das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) von Gesundheitsministerin Nina Warken.

In der Kritik an dem Referententwurf, vor allem der Absenkung oder Kürzung der sozialen Absicherung von pflegenden Angehörigen – die rund 80 Prozent der Pflegefälle betreuen – sowie Leistungskürzungen in den Pflegegraden 2 und 3, sind sich eigentlich alle einig. Gestritten wurde aber darüber, welche weiteren Schritte das Land unternehmen muss.
Klar ist: wir können in Schleswig-Holstein weder die Leistungen noch die Finanzierung der Pflegeversicherung grundlegend verändern, das ist Bundesrecht. Mit unserem Maßnahmenpaket Pflege, den Projekten „Pflege-Prognose“ und „Pflege-Monitor+“, mit Modellvorhaben und zusätzlichen Investitionen in die soziale Infrastruktur haben wir bereits wichtige Schritte unternommen. Allein 2024 haben Land und Kommunen rund 171 Millionen Euro für Investitionskosten und die Hilfe zur Pflege aufgewendet.
In unserem Alternativantrag (Drucksache 20/4571) fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene für eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung einzusetzen, die pflegebedürftige Menschen und ihre An- und Zugehörigen wirksam unterstützt, sowie für bessere Leistungen und weniger Bürokratie. Außerdem setzen wir auf den Ausbau bestehender Unterstützungsangebote, etwa durch bessere Beratung, stärkere Pflegestützpunkte, mehr Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie digitale Angebote.
Mit unserem zweiten Alternativantrag (Drucksache 20/4439) wird die Landesregierung beauftragt, das Landesausführungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz (LPflegeG) und die darauf basierenden Rechtsnormen und Vereinbarungen zu überarbeiten sowie die Förder- und Steuerungssystematik neu auszurichten. Ziel ist eine bedarfsgerechte, sektorenübergreifende und finanzierbare Pflegeinfrastruktur mit kommunalen Planungskompetenzen, die Land und Kommunen handlungsfähiger macht.
Außerdem haben wir einen umfangreichen Antrag zur Familienpolitik beschlossen. Aufgrund der vollen Tagesordnung wurde unser Alternativantrag ausnahmsweise ohne Aussprache, aber mit einem ganzen Katalog an Maßnahmen zur Stärkung von Familien, insbesondere Mehrkindfamilien und Alleinerziehenden, verabschiedet.
Zudem haben wir in erster Lesung einen Gesetzentwurf für ein Landesantidiskrimierungsegesetz (LADG SH) eingereicht, der jetzt im Sozialausschuss weiter beraten wird. Mit dem neuen Gesetz soll eine "Schutzlücke" für Personen im Kontakt mit öffentlichen Stellen des Landes geschlossen und die Förderung von Vielfalt gesetzlich verankert werden.
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