Plenarsitzung des schleswig-holsteinischen Landtags
16.06.2024 - 18.06.2024
Umstiegsberatung. In diesem Plenum ist es gelungen vereint mit allen frauenpolitischen Sprecher*innen einen Prüfauftrag an die Landesregierung zu beschließen, um die Finanzierung der Umstiegsberatung für Sexarbeiter*innen ab 2025 abzusichern und konzeptionell künftig dabei auch das Thema sicheres Übergangswohnen zu berücksichtigen. Ich habe mich viele Monate dafür eingesetzt, dass die Fachberatung in Neumünster und Kiel nach Juli 2024 (da ist die Bundesförderung des Modellprojektes AQUA wie geplant ausgelaufen) weiterlaufen konnte. Denn es ist wichtig, dass wir im Landtag marginalisierte Gruppen nicht aus dem Blick verlieren. Sexarbeiter*innen gehören dazu. 620 Sexarbeiter*innen waren Ende 2021 in Schleswig-Holstein angemeldet, Mitte 2022 waren ca. 740, vor der Corona-Pandemie waren etwa 2000 Menschen für den Job angemeldet. 90 Prozent sind Frauen, viele kommen aus dem EU-Ausland.
Lebensumfeld und Job sind in der Sexarbeit nicht selten eng miteinander verwoben, man steigt nicht einfach so in der Sexarbeit aus, wie man einen anderen Job kündigt und wechselt. Dafür braucht ein Mensch Kraft, Unterstützung und muss sich finanziell anders absichern können.
Das bundesgeförderte Projekt AQUA SH (Anerkennung, Qualifizierung, Umstiegsorientierung, Ankommen) wurde in Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit dem Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V. und dem Frauenwerk der Nordkirche durchgeführt. Es unterstützte ausstiegswillige Sexarbeiter/innen durch persönliche (juristische und sozialpädagogische) Beratung und gezielte Maßnahmen sowohl in Städten als auch in ländlichen Gebieten.
Die Förderung dieser Projekte war auf drei Jahre befristet. Jetzt ist es wichtig, dass gewonnenes Wissen und Expertise für die Umstiegsberatung nicht verloren gehen, sondern in die zwei Regelberatungsstellen für Sexarbeitende integriert werden. Niemand sollte gezwungen sein, in der Prostitution zu bleiben, nur weil es keine Alternative gibt. Durch professionelle Beratung und entsprechende Ressourcen können realistische und nachhaltige Wege eröffnet werden, um außerhalb der Prostitution den Lebensunterhalt zu sichern.
Wir haben uns in unserem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Beratung weiter zu fördern. Dabei muss auch die Frage nach geeignetem Wohnraum geklärt werden, da fehlender bezahlbarer Wohnraum eine große strukturelle Hürde für den Umstieg darstellt. Ohne sicheren Wohnraum besteht die Gefahr, dass Menschen unfreiwillig weiter in der Prostitution arbeiten müssen.
Antrag und meine Rede sind hier nachzulesen.
Neues Landesaufnahmeprogramm für Êzîdinnen und Êzîden
Lange Zeit habe für einen Abschiebestopp für Êzîd*innen eingesetzt und nach einer Möglichkeit gesucht den Menschen das Bleiben zu ermöglichen. Nun ist es endlich gelungen und wir haben als Landtag die Regierung gebeten das Einvernehmen beim Bundesinnenministerium für eine Landesaufnahmeanordnung für hier lebende Êzîd*innen einzuholen. Ein Abschiebestopp wurde durch das Landesministerium noch am selben Tag noch erlassen. Als Land können wir diesen nur für 3 Monate (einmalige Verlängerungsoption) einsetzen. In dieser Zeit muss die humanitäre Aufnahme mit der Bundesregierung also geklärt werden.
Den Landtagsbeschluss findet ihr hier und meinen Rede-Text hier.
Übergang KiTa-Grundschule: Viereinhalb-Jährigen Gespräche und Perspektiv-KiTas
Im letzten Herbst haben mein Kollege Malte Krüger und ich für einen Prüfauftrag an Sozial- und Bildungsministerium stark gemacht, zur Einführung der sog. "Viereinhalb-Jährigen-Gespräche" nach Hamburger Vorbild. Außerdem baten wir um einem Bericht zur aktuellen Situation am Übergang KiTa-Grundschule. (Antrag und Bericht) Nun ein Jahr später wurde der Bericht im Landtag gehalten und das Konzept zur schrittweisen Einführung des schleswig-holsteinischen Verfahrens für die Viereinhalb-Jährigen (EVI-Verfahren) sowie für die neuen Perspektiv-Kitas vorgestellt. Im Haushaltsentwurf werden für letzteres knapp 1 Mio Euro jährlich eingeplant. Damit ist ein Anfang gemacht und wir können im nächsten Jahr mit der Modellphase starten, um Kinder am Übergang in die Schule noch gezielter und frühzeitiger zu unterstützen.
Bereits im Vorschulalter erwerben Kinder Fähigkeiten, die die Voraussetzungen für das Erlernen von basalen Kompetenzen bilden. Daher wird im Übergang zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschule ein wichtiges Fundament für die spätere Bildungsbiografie gelegt. Studien zeigen, dass hier jedoch erhebliche soziale Unterschiede, unter anderem beim Spracherwerb, bestehen. Das Modellprojekt „Entwicklungsfokus Viereinhalb (Evi)“ ist ein Verfahren für eine perspektivisch flächendeckende Sprachstandserhebung für viereinhalb Jährige, um dem Bedarf entsprechender Sprachförderung auf den Weg zu bringen.
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