Plenarsitzung des schleswig-holsteinischen Landtags
20.03.2024 - 23.03.2024
Im März-Plenum haben wir den Haushalt 2024 verabschiedet. Es war ein langer intensiver Prozess, der mit harten Einschnitten für alle Ressorts verbunden war. Die Haushaltskonsolidierung und das Notkredit-Urteil stellen uns in diesem Haushaltsverfahren vor besonders große Herausforderungen. Darüber haben wir im Landtag ausführlich gesprochen. Allein im Sozialhaushalt, also über den Einzelplan 10 mussten 23,7 Millionen Euro eingespart werden. Das war alles andere als einfach.
Wofür ich mich seit langem einsetze, ist die Stärkung der FAG-Mittel der Frauenfacheinrichtungen. Es ist nun im ersten Schritt gelungen, mit diesem Haushalt die zusätzlichen Landesmittel für die Frauenfacheinrichtungen aus dem Einzelplan 10 und damit aus der jährlichen Beantragung in das Finanzausgleichsgesetz um zu schichten und den dortigen Vorwegabzug um über 750.000 Euro anzuheben. Dadurch kommen die zusätzlichen Landesmittel aus der Jährlichkeit hinaus und werden künftig ebenso wie die bisherigen Mittel mit 2,5 % automatisch dynamisiert. Damit können befristete Arbeitsplätze abgesichert werden und ein wichtiger Prüfauftrag aus unserem Frauenantrag vom November 2022 umgesetzt.
Über die Nachschiebeliste sichern wir das Landes-SprachKita-Programm und den kostenlosen Zugang der KiTas zu den Fachberatungen durch die Vollfinanzierung ab. Außerdem schaffen wir die finanzielle Grundlage für den Startschuss des geplanten Perspektiv-KiTa-Programms und werden hierüber weitere Ressourcen an KITas bringen. Wir sorgen zudem dafür, dass Kinder in der deutsch-dänischen Grenzregion auf beiden Seiten – also künftig auch in Schleswig-Holstein – ohne Hürde in die zu KiTa und Hortgruppen gehen können – wir heilen also eine Inkohärenz zwischen Schul- und KiTaGesetz. Das ist z.B. wichtig für Familien aus Flensburg und Umgebung, die nach DK gezogen sind, deren Kinder aber weiterhin in Flensburg in die KiTa oder Schule gehen. Diese Initiative des SSW unterstützen wir gerne!
Und wir stärken die Vertrauliche Spurensicherung und wollen das regionale Angebot mit zusätzlichen 150.000 Euro absichern.
Zum Thema "vertrauliche Spurensicherung" habe ich nicht nur einen Haushaltsantrag eingebracht, sondern auch einen inhaltlichen Landtagsantrag. Hiermit haben wir als Parlament die Landesregierung beauftragt gemäß § 132 k SGB V mit den Krankenkassen einen Rahmenvertrag zu schließen, der sicherstellt, dass die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung bei körperlicher und sexualisierter Gewalt als Kassenleistung anerkannt wird. Wichtig ist dabei, dass das Abrechnungsverfahren so gestaltet ist, dass die Anonymität der versicherten Person gewährleistet ist. Die vertrauliche Spurensicherung erfolgt, bevor Polizei oder Justiz eingeschaltet wurden. Sie dient der gewaltbetroffenen Person als Möglichkeit gerichtsfeste Beweise der Tat für eine Strafverfolgung zu einem späteren Zeitpunkt zu sichern. Auch bei einem Anfangsverdacht auf Kindeswohlgefährdung kann sie dazu dienen diesen zu begründen oder zu widerlegen. Damit kann die Vertrauliche Spurensicherung für die Interventionskette bei häuslicher Gewalt, für die Strafverfolgung von sexualisierter und körperlicher Gewalt, im Kinderschutz und bei umgangsrechtlichen Verfahren von großer Bedeutung sein.
Deshalb ist die langfristige Absicherung der vertraulichen Spurensicherung auch ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Istanbul Konvention.
Wir haben uns u.a. mit folgenden Anträgen und Berichten beschäftigt:
Berichtsantrag zu den Plänen der Landesregierung zur Novellierung des Gleichstellungsgesetzes
Wir haben nun in einem ersten mündlichen Bericht gehört, wie die Novellierungspläne des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst aussehen.
Kita-Politik: Berechnung der Fachkräftebedarfe
Bereits im Novemberplenum wurde ein mündlichen Bericht zur Berechnung des Kita Personalbedarfs beschlossen. Sozialministerium und Bildungsministerium planen sich wissenschaftliche Unterstützung für einen Fachkräftebericht zu holen. Eine Berechnung des konkreten Fachkräftebedarfs in den kommenden Jahren würde sicherlich dabei helfen die Größe des Problems besser einschätzen zu können. Das Warten auf eine solche Berechnung darf uns aber nicht vom Handeln abhalten. Denn auch ohne eine genaue Berechnung wissen wir, dass wir Ausbildungsplätze ausbauen, Fachkräfte gewinnen und im System halten müssen.
Das schaffen wir mit unserer "Fachkräfte-Stärken-Strategie" - mit der Ausweitung der praxisintegrierten Ausbildung, mit geförderter Ausbildungsvergütung, mit neuen Aufstiegsmöglichkeiten für SPAs mit Berufserfahrung und dem Ausbau des Quereinstiegs und Qualifizierungsmöglichkeiten für Menschen mit nicht-pädagogischen Ausbildungsabschlüssen, wirken wir dem Fachkräftemangel aktiv entgegen.
Die Kitas, Träger und Eltern habe am 21. März 2024 vor dem Landeshaus in Kiel demonstriert um auf die Belastung des Systems hinzuweisen.
Ich finde das besonders wichtig. Hier gibt es mein Ausführliches Statement dazu.
Rückführung
Mit unserem Alternativantrag reagieren wir auf einen Antrag der FDP zur Zentralisierung des kommunalen Rückkehrmanagements auf Landesebene. Rückführungen sind kein Gradmesser für gute Migrationspolitik. Eine Entlastung der Zuwanderungsbehörden sieht anders aus. Deshalb bringen wir in einem ersten Schritt eine Förderrichtlinie auf den Weg, um mehr Personal an die kommunalen Zuwanderungsbehörden zu bringen.
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