Der schleswig-holsteinische Landtag kommt zum Sonderplenum zusammen.
3.11.2023
Die schwere Sturmflut in der Nacht zum 21. Oktober und deren Bewältigung waren Thema der heutigen Sondersitzung des Landtages. Der einzige Tagesordnungspunkt war die angekündigte Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten zu der Sturmflut und den Landeshilfen.
Die Schäden werden auf fast 140 Millionen Euro geschätzt. Im Bereich des Küstenschutzes sind es 40 Millionen Euro. Bei den Einrichtungen der Daseinsvorsorge, auch der Privaten wie beispielsweise Kitas, werden ungefähr noch mal weitere 20 Millionen Euro angesetzt.
Um nun keine Zeit beim Wiederaufbau zu verlieren, werden wir als Land gemeinsam mit den Städten und Kommunen viele Dinge gleichzeitig angehen. Die Landesregierung einigte sich mit den Kreisen und kreisfreien Städten auf die Errichtung einen Wiederaufbaufonds in Höhe von 200 Millionen Euro. Als Überbrückungshilfe sind Darlehen von bis zu 50 000 Euro geplant. In Härtefällen sollen Teile in einen Zuschuss umgewandelt werden. Der Gesetzesentwurf für den Aufbau eines Sondervermögens wird auf der kommenden Landtagssitzung (22.-24.11.23) diskutiert.
Katastrophenerlass Ostsee-Sturmflut
Das Finanzministerium hat sehr schnell begleitend hierzu den Katastrophenerlass Ostsee-Sturmflut beschlossen, denn die Beseitigung der Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen. So können die geschädigten Steuerpflichtigen können unter Darlegung ihrer Betroffenheit die Stundung der bis zum 31. Januar 2024 fälligen Steuern beantragen.
Unterstützung vom Bund
Küstenschutz ist Aufgabe von Bund und Ländern. Daher ist es wichtig, dass auch der Bund einen Teil zum Wiederaufbau leistet. Das steuerliche Entlastungspaket wird erfreulicherweise auch vom Bund unterstützt. Auch die Einführung einer bundesweiten Versicherungspflicht für Elementarschäden wird nun wieder diskutiert, um die Belastungen von Privathaushalten im Schadensfall zu minimieren. Denn diese können im Ernstfall existenzbedrohend sein.
Bereits am 31.3.23 hat der Bundesrat hier folgendes einstimmig - also auch mit Schleswig-Holsteinischer Zustimmung - beschlossen: (Dokument dazu)
Die veranschlagten finanziellen Mittel zum Gemeinsamen Küstenschutz (GAK-Mittel) sollten allerdings an die Herausforderungen des Klimawandesl für ein Bundesland wie Schleswig-Holstein angepasst werden. Denn der Klimawandel stellt besonders für "das Land zwischen den Meeren" eine Bedrohung da.
Ob und inwieweit der Bund sich an den Kosten des Wiederaufbaufonds in Höhe von etwa 200 Millionen Euro beteiligen wird, ist leider weiterhin offen.