1.12.2025
Zu den letzte Woche eingebrachten Haushaltsanträgen der Landtagsfraktionen von GRÜNEN und CDU sagt Catharina Nies:
„Die Familien standen für mich in diesem Haushaltsverfahren im Fokus. Ich habe mich unter anderem dafür eingesetzt, dass die Beratung Alleinerziehender gestärkt wird, der Landesverband der Kindertagespflege sich ein Büro aufbauen kann und ein neues Kinderschutzzentrum in Flensburg entstehen kann. Dieses soll für Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenslagen in Flensburg und im Kreis Schleswig-Flensburg offen stehen. Zuviele Kidner sind von sexualisierter und von häuslicher Gewalt betroffen. Ich kann das nicht akzeptieren. Die Schutzstrukturen müssen ausgebaut werden. Wir brauchen gute Beratungsangebote für Kinder und Familien, therapeutische Angebote, Diagnostik, Fortbildungen und Aufklärungsarbeit. All das leistet ein Kinderschutzzentrum.
Wir haben einen Haushaltsantrag gestellt, um ab nächstem Jahre 150.000 Euro jährlich für das neue Kinderschutzzentrum über die Landesförderung zur Verfügung stellen zu können. Damit sollen die bisherigen Angebote ausgebaut und noch besser verzahnt werden können.“
Zusätzlich sollen die vier bisher bestehenden Kinderschutzzentren in Kiel (RD-Eck/PLön), Westküste (Heide/Husum/Niebüll), Ostholstein/Segeberg und Lübeck profitieren. Die bisher als 3-jährige temporäre Förderung (2023-2025) zur Coronafolgenbekämpfung vorgesehenen zusätzlichen Landesmittel von 36.000 Euro pro Kinderschutzzentrum aus dem Notkredit(Gesamt: 144.000 Euro) sollen mit der Nachschiebeliste zum Haushalt 2026 in den regulären Haushalt überführt werden.
Catharina Nies: „Die Stärkung der Kinderschutzzentren in Schleswig-Holstein ist eines meiner zentralen Anliegen. Mit dem Haushalt 2026 gehen wir dabei weiter voran. Der Schutz von Kindern vor Gewalt und Verwahrlosung muss stärker in den Fokus, wenn wir Kreisläufe durchbrechen wollen. Ein neues Kinderschutzzentrum in Flensburg wird die Kinderschutzarbeit in meinem Wahlkreis deutlich voranbringen. Das ist mir sehr wichtig. Es bietet Kindern und Jugendlichen sowie Familien in belastenden Lebenssituationen und bei unterschiedlichen Formen von Gewalt einen geschützten Raum, professionelle Unterstützung, Betreuung und präventive Hilfe.“
Die Kinderschutzzentren sollen mit dem Haushalt 2026 weiter gestärkt und ausgebaut werden. Verabschiedet werden soll der neue Haushalt inklusive der Haushaltsanträge der regierungstragenden Fraktionen im Dezember-Plenum des Landtages, vrs. am 10.12.25.
Dagmar Steffensen, stellv. Geschäftsführerin von pro familia Schleswig-Holstein ergänzt: „Wir freuen uns sehr über die Unterstützung von Frau Nies und über den Haushaltsantrag der regierungstragenden Fraktionen. In die Landesförderung der Kinderschutzzentren aufgenommen zu werden, würde uns ermöglichen unser Schutzangebot relevant auszubauen.
Unsere langjährige Arbeit für den Kinderschutz - erst mit Wagemut gegen sexualisierte Gewalt, dann mit Löwenherz gegen Gewalt in der Familie und seit 2022 zusätzlich mit dem Childhood-Haus für Kinder im Strafverfahren - mit dem Kind im Mittelpunkt, hat sich bewährt.
Mit dem neuen Namen "Kinderschutzzentrum" wird unsere Arbeit für viele Menschen leichter verständlich und auch zugänglich. Wir sehen durch diese Anerkennung auch die Zusammenarbeit gestärkt und freuen uns auf die Weiterentwicklung: Es gibt noch viel zu tun, um Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen."
Anja Katharina Grumann, Teamleitung Kinderschutzzentrum Flensburg:„Die zusätzlichen finanziellen Mittel werden es uns ermöglichen, unsere Angebote auszubauen, Fachkräfte zu fördern und die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen weiter zu intensivieren. Wir sind dankbar für die Möglichkeit, einen noch größeren Beitrag zum Schutz und Wohl der Kinder und Jugendlichen leisten zu können.“
Hintergrundinformationen:
Neues Kinderschutzzentrum in Flensburg und der Region Schleswig-Flensburg
- 144.000 Euro für die vier bestehenden Kinderschutzzentren im Land: über die Nachschiebeliste wird die temporäre Erhöhung von 144.000 Euro Corona-Mitteln nun für 2026 im regulären Haushalt abgesichert
- bisherige Förderung der Einzelangebote von Pro Familie SH vor Ort durch die Stadt Flensburg und den Kreis Schleswig-Flensburg sowie Spendengelder soll durch Landesförderung ergänzt werden, um ein bedarfsgerechtes Angebot für den Schutz von Kinder und Jugendlichen zu entwickeln
- 150.000 Euro Landesmittel sollen ab dem Haushalt 2026 für das Kinderschutzzentrum Flensburg zur Verfügung gestellt werden
(siehe Antrag der Fraktionen von GRÜNEN und CDU im Landtag,
Umdruck 20/5611). - bestehende Beratungsstruktur mit derzeit 10 Mitarbeiter*innen kann dadurch nun ausgeweitet und besser gebündelt werden
- Mit der Einrichtung eines 5. Kinderschutzzentrums nach Kiel, Lübeck, Westküste und Ostholstein/Segeberg wird die Abdeckung im Land verbessert
Anerkennung als Kinderschutzzentrum der Bundesarbeitsgemeinschaft der Bundeskinderschutzzentren ist vor kurzem erfolgt - drei Beratungsangebote von pro familia befinden sich in der Marienstraße 29-31 in Flensburg:
- seit 33 Jahren Wagemut gegen sexualisierte Gewalt
- seit acht Jahren Löwenherz gegen Gewalt in der Familie
- sowie die Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Schleswig-Flensburg - keine eigene Anlaufstelle im Kreisgebiet, dafür Kooperation mit dem Kinderschutzbund in Schleswig
- zusätzlich Sprechstunden in Schulen und Jugendzentren und Beratung von Fachkräften in Kitas, aber auch Hausbesuche
- in 2024 rund 700 Kinder in den Beratungs- und Anlaufstellen von pro familiain Flensburg: vor allem im Kreis Schleswig-Flensburg ist die Zahl der Beratungen mit 321 deutlich gegenüber 2023 deutlich gestiegen (177)
- Flensburg: 366 Beratungen (2023: 309)
- Dunkelziffer von Gewalt betroffenen Kindern ist um ein Vielfaches höher
- seit 2024 Zunahme der Fälle von „sexualisierte Gewalt unter Kindern und Jugendlichen“ sowie vermehrt digitale Gewalt wie Cybergrooming, Taschengeldbörsen und Plattformen wie Onlyfans
- alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt (Artikel 2 Abs. 2 GG, SGBVIII § 8a, Artikel 19 UN-Kinderrechtskonvention) sowie ein Recht auf Beratung und Unterstützung ohne das Wissen der sorgeberechtigten Personen (SGB VIII § 8, Abs. 3)
- Je mehr Prävention, desto mehr Kinder finden Zugang zu Hilfsangeboten