Im Februar habe ich die Vertreter*innen unserer vier Kinderschutzzentren in Schleswig-Holstein zu einem Fachaustausch in den Landtag eingeladen, um mich mit den Kinderschutzexpert*innen über die neu-geplante "201a Beratung für Kinder" nach häuslicher Gewalt auszutauschen.
4.02.2025

Die 201a-Beratung für Opfer häuslicher Gewalt nach polizeilicher Wegweisung besteht schon länger. Doch nun wollen wir durch eine Änderung im Landesverwaltungsgesetz erreichen, dass nach polizeilicher Wegweisung die Daten eines Kindes automatisch nicht nur ans Jugendamt, sondern auch direkt an die zuständige kindgerechte Beratungsstelle übermittelt werden.
Für mich ist klar, dass wir strukturell anerkennen müssen, dass Kinder von der Gewalt zwischen ihren Elternteilen immer mitbetroffen sind, unabhängig davon ob sich die Gewalt unmittelbar gegen sie selber richtet oder sie diese miterleben.

Mein Ziel ist es deshalb, schrittweise Regelstrukturen aufzubauen, die den effektiven Gewaltschutz von Frauen und Kindern verbessern und Schutzlücken langfristig schließen. So einen Weg kann man nur gehen, wenn man die bestehenden Strukturen und Fachleute im Land ins Boot holt und gut einbindet.
Deshalb ist der regelmäßige Austausch mit den Kinderschutzzentren für mich von großer Bedeutung.

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