Übergang von der KiTa in die Grundschule
07.10.2025
Mit den 50 Perspektiv-Kitas (§ 16b KiTaG-Novelle) und dem neuen Verfahren EVi (Entwicklungsfokus Viereinhalbjährige), das derzeit erprobt wird, hat Schleswig-Holstein zwei zusätzliche Instrumente auf den Weg gebracht, um Kinder in der frühkindlichen Bildung noch besser zu fördern und die Startchancen am Übergang zur Grundschule für alle zu verbessern.
Im Schul- und Kita-Jahr 2024/25 sind diese als zwei voneinander unabhängige Vorhaben gestartet. Beide Prozesse wachsen nach und nach zusammen.
Zu den 50 ausgewählten PerspektivKitas gehören auch fünf KiTas in Flensburg, sowie mit dem Kinderspielzentrum und der Kita St. Jürgen in Schleswig zwei für den Kreis Schleswig-Flensburg. Eine Liste aller PerspektivKitas findet ihr unten.
Hier meine Rede aus dem November-Plenum:
Wie sind die PerspektivKitas ausgestaltet?
Mit dem Perspektiv-Kita-Programm unterstützt das Land Schleswig-Holstein gezielt 50 Kindertageseinrichtungen in sozial herausfordernden Lagen, die nach einem Auswahlverfahren für 5 Jahre ausgewählt wurden. Auswahlkriterien sind:
- Kooperation mit einer Perspektiv-Grundschule
- Anteil der in der Einrichtung geförderten Kinder mit sozioökonomischer
Benachteiligung - Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf im Übergang von der KiTa in die Grundschule
- Konzept zur Umsetzung der Handlungsfelder
Diesen Kindertagesstätten wird seit 1. Januar 2025 eine zusätzliche halbe Fachkraft (Perspektiv-Kraft) vom Land plus 250 Euro Sachkosten finanziert, um die sprachliche Bildung der Kinder zu intensivieren. Die Handlungsfelder Kooperation Kita-Schule und Sprachliche Bildung sind dabei verbindlich und werden von allen Perspektiv-Kitas umgesetzt. Darüber hinaus wählt jede Perspektiv-Kita je nach Bedarf vor Ort ein weiteres Handlungsfeld aus:
- mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung,
- Bewegung und Gesundheit oder
- Stärkung von Familien durch Kooperation im Sozialraum.
Das Ziel ist es, den Übergang in die Grundschule zu erleichtern und die Startchancen der Kinder zu verbessern.
Was ist EVi - Entwicklungsfokus Viereinhalbjährige?
EVi steht für "Entwicklungsfokus Viereinhalbjährige" und ist eine frühzeitige Feststellung von Kompetenzen und Unterstützungsbedarfen bei kleinen Kinder im Alter von etwa viereinhalb Jahren und zwar in einem verbindlichen standardisierten Verfahren, in dem die KiTa des Kindes und künftige Grundschule zusammenarbeiten.
Das Ziel ist weit vor der Schuleingangsuntersuchung die kindliche Entwicklung und insbesondere die sprachliche Entwicklung alle Kinder gezielt in den Blick zu nehmen, um spätestens 1 Jahr vor Grundschulbeginn gezielte Fördermaßnahmen wie zusätzliche Sprachförderung einleiten zu können.
Malte Krüger und ich haben uns bereits im Juli 2023 dafür eingesetzt, dass die bewährten "Viereinhalbjährigen Gespräche" aus Hamburg konzeptionell auf Schleswig-Holstein als Flächenland übertragen werden sollen und einen Landtagsbeschluss (Drs. 20/1237) erreicht, in dem die Landesregierung gebeten wurde zu prüfen, wie genau die Umsetzung der frühzeitigen Kompetenz- und Unterstützungsbedarfsfeststellung bei den Kindern in Schleswig-Holstein erfolgen kann. Im September 2024 wurde ein Bericht mit entsprechendem Umsetzungskonzept von den Bildungs- und Sozialministerium vorgelegt (Drs. 20/2457) und im Oktober 2024 (Drs. 20/2607) vom Landtag die schrittweise Einführung von EVi beschlossen. Hier mehr dazu.
Die Kompetenzfeststellung erfolgt in insgesamt 5 Kategorien:
- Sozialkompetenz
- Motorik
- Mathematik und Naturwissenschaften
- Musik und Kunst
- Sprachentwicklung
Ziel ist es, früher als bisher mit den SPRINT-Maßnahmen und Schuleingangsuntersuchungen zu schauen, ob Kinder einen zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben, um gut auf die Grundschule vorbereitet zu werden. Damit sie mit dem Schulstart Erfolge erleben können und nicht schon in der ersten Klasse das erste Scheitern erleben.
Wie ist der Ablauf?
GRAFIK (siehe PPT Hanno)
Der Ablauf in einem Jahr ist immer der gleiche. Im Frühjahr führt die Kita unter Einbeziehung der Eltern die Kompetenzfeststellung durch, mit denjenigen Kindern, die zum nächsten Kalenderjahr eingeschult werden. Dann lädt die Grundschule Eltern und Kind zu ihrem Gespräch ein.
"KiTa und Grundschule setzen sich anschließend zusammen,
tauschen sich über ihre Erkenntnisse aus. Die Kita schaut dabei mit ihrer ganzheitlichen Perspektive auf das Kind, das sie schon lange kennt, und die Grundschule mit dem Blick auf das erstmalige Gespräch."
Gemeinsam wird der Unterstützungsbedarf des Kindes eingeschätzt:

a) es gibt keinen Unterstützungsbedarf
b) es gibt einen zusätzlichen Unterstützungsbedarf (alltagsintegrierte Lösung)
c) es gibt einen erheblichen Unterstützungsbedarf (zusätzliche Maßnahme)
Bei b) wird das Kind im Kita-Alltag unterstützt und bei c) gibt es eine zusätzliche Maßnahme, bis zu 9 Schulstunden wöchentlich stehen hierfür zur Verfügung, die durch Sprachkräfte gewährleistet wird, die i.d.R. von der Grundschule organisiert werden.
Das heißt: Nach den Sommerferien, ein Jahr vor der Einschulung, findet die additive Maßnahme statt.
Die vier Phasen des Programms "Entwicklungsfokus Viereinhalb (EVi)" Quelle: SozialministeriumWo stehen wir in der Einführung von EVi?
I. Phase: Im Schuljahr 2024/25 nehmen zehn Startchancen-Grundschulen und zehn kooperierende Kitas mit 188 Kindern teil. Darunter auch die städtische Kita Alter Kupfermühlenweg und die Grundschule Ramsharde in Flensburg sowie das Kinderspielzentrum Schleswig und die Bugenhagenschule Schleswig.
Wichtig: Es ist eine Erprobungsphase.
Das bedeutet: Nichts ist in Stein gemeißelt. Das standardisierte Verfahren wird ausprobiert und permanent optimiert.
Herbst 2024: Die ersten 10 Kitas und Grundschulen konnten sich proaktiv auf die Modellphase bewerben.
Februar 2025: Start mit den ersten Gesprächen und Kompetenzfeststellungen. Sommer 25: Ergebnis der Kompentenzfeststellung. Bei 113 Kindern wurde sprachlicher Förderbedarf festgestellt und bereits mit gezielter Unterstützung begonnen. (Achtung: dies ist nicht repräsentativ für ganz SH; wir starten ja ganz bewusst an den KiTas, an denen wir einen besonders hohen Unterstützungsbedarf erwarten)
Mehr dazu in der Pressemitteilung des Sozialministeriums.
II. Phase: 2025/2026 starten die vorbereitenden Sitzungen und Schulungen der beteiligten Bildungseinrichtungen und die Erarbeitung und Optimierung der Materialien geht weiter.
Ab Frühjahr 2026 startet dann 54 Kitas und 38 Grundschulen und 54 kooperierende KiTAs ihre Kompetenzfeststellungsgespräche.
Ab der 2. Phase sind alle 50 Perspektiv-Kitas an Bord.
Aus Flensburg:
- die Städtische Kindertagesstätte Alter Kupfermühlenweg,
- die KiTa AlvoLewa,
- die Kita am Ostseebad „Städtische Kneipp KiTa“ und
- die KiTa Sol-Lie, alle mit der Schule Ramsharde
- sowie die Städtische Kindertagesstätte Neustadt mit der Waldschule
In Schleswig sind neben dem Kinderspielzentrum und der Bugenhagenschule zusätzlich die Kita St. Jürgen und die St. Jürgen-Schule für den Kreis Schleswig-Flensburg neu dabei.
III. Phase: 2027/28 Alle Startchancen-Grundschulen und kooperierenden Kitas nehmen an der dritten Erprobungsphase teil. Geplant ist, dass notwendigen Anpassungen im Schul- und
Kita-Gesetz für eine verbindliche Umsetzung sollen in Kraft sein.
IV. Phase: Zum Schuljahr 2028/29 soll EVi landesweit einheitlich an allen Kitas und Grundschulen eingeführt sein.

Finanzielle Unterstützung:
- Für Phase 1: „MITSprache“ (Material, Schulungen): 136.650 €
- 20 Planstellen Grundschulen seit 01.08.2025 + 3 Stunden Systemzeit (pro Schule beantragbar) vom 01.04.2025 bis 31.07.2025
- plus 2 Mio. € jährlich für PerspektivKitas
- über das Startchancenprogramm erhalten bis zu 135 Schulen und ihre Schulträger jährlich etwa 66 Millionen Euro, davon sind 33 Millionen Euro Landesmittel. Die Mittel können für Schulbau, Ausstattung, Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie für zusätzliches Personal und zur Qualifizierung von Schulleitungen und Lehrkräften verwendet werden.