Plenarsitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
28.-30. Januar 2026
Die dramatische Menschenrechtslage im Iran war ein wichtiges Thema im Januar-Plenum des Landtages.
Meine Rede dazu findet ihr hier:
Die Landesregierung hatte Mitte Januar, wie mehrere andere Bundesländer auch, einen dreimonatigen Abschiebestopp in den Iran erlassen. Der Landtag hat diesen Schritt mit breiter Mehrheit unterstützt und ist unserem Antrag (Drucksache 20/4013) gefolgt.
"Dass wir auch als Landtag zeigen, dass uns diese Situation mit großer Sorge um die Menschen im Iran erfüllt, ist wichtig. Denn unsere Solidarität motiviert die Bundesregierung und die EU hoffentlich dazu, weitere Schritte einzuleiten"
Ein einzelnes Bundesland darf nach deutschem Aufenthaltsrecht einen dreimonatigen Stopp anordnen und diesen einmalig verlängern. (§ 60a Abs.1 Aufenthaltsgesetz). Deshalb brauchen wir alle Bundesländer und das Bundesinnenministerium, um über die sechs Monate hinaus bundesweit Abschiebungen nach Iran aussetzen zu können.
Laut Sozialministerium befanden sich zum Jahresende 2025 insgesamt 608 iranische Staatsangehörige mit einer Duldung in Schleswig-Holstein.
Vertrauliche Spurensicherung ist jetzt Kassenleistung in SH:
Meine Rede dazu findet ihr hier
Damit haben wir einen wichtigen Baustein abgesichert, um sexualisierte Gewalt besser strafrechtlich verfolgen zu können. Die vertrauliche Spurensicherung gibt Gewaltbetroffenen die Möglichkeit, Verletzungen und Tatspuren medizinisch und gerichtsverwertbar und kostenfrei durch die Rechtsmedizin dokumentieren zu lassen – ohne, dass sofort eine Strafanzeige erstattet werden muss.
Ich habe mich seit mehreren Jahren dafür starkgemacht, dass das die vertrauliche Spurensicherung als regionales Angebot nicht nur finanziell weiter abgesichert und ausgebaut wird, sondern als wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention zu einer kassenfinanzierten Regelleistung umgewandelt wird. Im März 2024 haben wir die Landesregierung beauftragt, gemäß § 132 k SGB V mit den Krankenkassen einen Rahmenvertrag zu schließen, der sicherstellt, dass die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung bei körperlicher und sexualisierter Gewalt als kostenlose Kassenleistung anerkannt wird. (Drucksache 20/1971). Mehr zu meinen politischen Initiativen findet ihr hier und meine Rede im März-Plenum 2024 hier
Umso mehr freue ich mich, dass zum 1. Juli 2025 mit den gesetzlichen Krankenkassen hierzu ein Landesvertrag geschlossen werden konnte und dass auch die privaten Krankenkassen im September 2025 unterzeichnet haben, diesen ebenfalls anzuwenden.

Wichtig dabei ist: Die Anonymität bleibt weiterhin gewahrt und die Leistung wird unabhängig von Herkunft, Alter und Versicherungsstatus allen gewährt, die sie benötigen. Sollte eine Person weder gesetzlich noch privat versichert sein, werden die Kosten durch die weiterhin bestehende Förderung des Landes abgedeckt. Die vereinbarte Pauschale mit den Krankenkassen umfasst die Leistungen der Spurensicherung und auch die Archivierung für bis zu 20 Jahre. Zentraler Vertragspartner ist das UKSH, das mit weiteren Einrichtungen Kooperationsverträge schließen kann, so dass die vertrauliche Spurensicherung als niedrigschwelliges Angebot auch in Zukunft landesweit flächendeckend und rund um die Uhr zur Verfügung steht. Das Land zahlt weiterhin zusätzlich zu den Kassen 465.000 Euro, um die ganze Angebotsstruktur zu gewährleisten und vor allem Verlässlichkeit für eine so wichtige Versorgungsstruktur zu schaffen.
Seit ihrem Bestehen wurde die „Vertrauliche Spurensicherung“ über 2.300 Mal von Gewaltopfern in Schleswig-Holstein genutzt. Und die Werte steigen jährlich, so dass im Jahr 2024 431 Personen die rechtsmedizinische Untersuchung anonym in Anspruch genommen haben.
"Diese hohen Zahlen machen deutlich, wie dringend dieses Angebot gebraucht wird und wie wichtig es war, dass wir das „Projekt vertrauliche Spurensicherung“ von einer freiwilligen Leistung in eine Regelstruktur der Krankenversorgung umgewandelt haben"
Denn immer noch wissen zu wenige betroffene Personen, dass sie Spuren nach einer Gewalttat gerichtsfest sichern, lagern und einfrieren lassen können, auch ohne vorher eine Anzeige bei der Polizei stellen zu müssen. Dazu gehört auch, dass man eine Urin- oder Blutprobe abgeben kann, wenn man das Gefühl hat, betäubt worden zu sein. Denn K. O.-Tropfen können nicht nur auf Partys gefährlich werden. Leider wissen wir von immer mehr Fällen, in denen Täter*innen Betäubungsmittel auch zuhause bei nahestehenden Personen anwenden.
Bereits am Rande des Dezember-Plenums ist uns frauenpolitischen Sprecher*innen ein echter Coup gelungen, als wir einen Antrag zum Thema "Ja heißt Ja" gemeinsam mit allen Fraktionen einen konnten. Mit dem Beschluss des fraktionsübergreifen Antrags (Drucksache 20/3908) wird die Landesregierung nun aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Prüfung einer Sexualstrafrechtsreform (§ 177 Strafgesetzbuch) auf den Weg zu bringen. Die Prüfung soll die Ziele haben, festzustellen, ob der Straftatbestand des § 177 StGB den Anforderungen des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) genügt und wie etwaige noch bestehende Schutzlücken geschlossen werden können.
Warum die bisherigen Regelungen nicht ausreichen und wir weg müssen von dem rechtlichen Paradigma „Nein heißt Nein“ – hin zu einem „Nur ein Ja heißt Ja“-Prinzip, wie es in 13 europäischen Ländern (u.a. Frankreich und Schweden) bereits auf den Weg gebracht wurde, habe ich in meiner Rede deutlich gemacht. Denn Fakt ist: Während Gewalt insgesamt zurückgeht, sind die Zahlen sexueller Gewalttaten laut der PKS für 2024 um weitere 9,3 Prozent in Deutschland angestiegen.
Wir wollen, dass es eine ernste Auseinandersetzung darüber gibt, welche Änderungen im Strafgesetzbuch und welche weiteren Schritte notwendig sind, um Sexualstraftäter strafrechtlich besser verfolgen zu können, Opfer im Strafprozess zu entlasten und Täter*innen konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen.
In der derzeitigen Regelung im Strafrecht von 2016 heißt es – abseits der Ausnahmetatbestände – dass jede sexuelle Handlung unter Strafe gestellt wird, die „gegen den erkennbaren Willen des Opfers“ durchgeführt wurde.
Das berücksichtigt nicht, dass viele Opfer bei sexueller Gewalt in eine Schockstarre geraten und weder „Nein“ sagen noch sich körperlich wehren können. Es ist also davon auszugehen, dass „Passivität“ bei sexueller Gewalt nicht Zustimmung bedeutet – sondern das Gegenteil: nämlich den Ausdruck überwältigender Hilflosigkeit und Angst.
"Es muss rechtlich unmissverständlich klar werden: Sexuelle Handlungen müssen einvernehmlich sein. Und diese Einvernehmlichkeit soll nicht daran gemessen werden, ob aktiv widersprochen wurde, sondern ob zugestimmt wurde."
Ein weiteres wichtiges Debattenthema war der seit 1. November 2025 geltende neue Hebammenhilfevertrag (HBV), der das Ergebnis eines Schiedsspruchs ist, nachdem sich die gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Hebammenverbände zuvor nicht einigen konnten. Zwar sind die Stundensätze gestiegen, doch das neue Abrechnungssystem benachteiligt vor allem selbstständige Hebammen und könnte laut dem Deutschen Hebammenverband zu Einkommensverlusten von rund 20 Prozent führen. Es drohen Versorgungsengpässe, da viele freiberufliche Hebammen oder Beleghebammen aufgrund der verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihren Beruf aufgeben oder die Klinikgeburtshilfe verlassen könnten.
In einem fraktionsübergreifenden Antrag wurde die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene und bei den Vertragspartnern für substanzielle Nachbesserungen einzusetzen, um die flächendeckende geburtshilfliche Versorgung zu sichern.
Einigkeit herrschte auch beim Thema Grönland: In einer überparteilichen Resolution zeigte sich der Landtag solidarisch mit Dänemark und Grönland. Hintergrund ist die Ankündigung des US-Präsidenten Donald Trump, die Arktisinsel übernehmen zu wollen.
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