Plenarsitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
24.09. bis 26.09.2025
Im September-Plenum erwartete mich ein Novum meiner Abgeordnetentätigkeit: Erstmals seit 3 Jahren habe ich keine Rede gehalten. Wichtige Themen standen trotzdem auf der Tagesordnung, unter anderem die Beratungen über den Haushalt 2026 (1. Lesung) und die Debatte zur Städtebauförderung.
Vor Beginn der Haushaltsdebatte zeigte sich unsere Landtagspräsidentin Katharina Herbst fassungslos über ein antisemitisches Ladenschild ("Juden haben hier Hausverbot") in Flensburg, das bundesweit für Empörung und Entsetzen gesorgt hatte. 80 Jahre nach der millionenfachen Ausgrenzung und Ermordung von Juden in Deutschland und Europa sei ein solches Verhalten nicht hinnehmbar sagte Herbst und stellte klar: "Wir bekunden gemeinsam unsere Abscheu über diese Tat." Mein Statement zu dem Vorfall in Flensburg findet sich hier. Ich habe am 1.10.25 dazu einen Bericht im Innenausschuss angefordert und die Staatsanwaltschaft Flensburg dort zu den strafrechtlichen Ermittlungen wegen Volksverhetzung (§ 130 StrafGB) befragt.

Das Schild ist widerlich, menschenverachtend und solche Ausgrenzungen darf es nicht geben, weder in Flensburg noch anderswo! Es muss strafrechtliche Konsequenzen geben, wenn man versucht, jüdischen Menschen den Einlass zu verwehren.
In 1. Lesung hat der Landtag den Haushaltsentwurf der Landesregierung beraten. Die Einzelpläne des Haushaltsentwurfs findet ihr hier. Geplant sind Ausgaben von 17,81 Milliarden Euro bei Einnahmen von 16,89 Milliarden. Die Finanzierungslücke von 921 Millionen will die Regierung durch Rücklagen in Höhe von 168 Millionen Euro sowie 754 Millionen Euro neue Schulden schließen. So ist geplant, Mittel aus dem Versorgungsfonds der Landesbeamten in den Haushalt zu überführen. Eine Schuldenaufnahme in dieser Höhe ist durch die gelockerte Schuldenbremse auf Bundesebene möglich geworden.
Aus meiner Sicht besonders erfreulich ist der Bildungsetat: Für die Kitas stehen mit 801 Millionen Euro so viele Mittel zur Verfügung wie nie zuvor. Damit planen wir als Land zusätzlich 40 Mio Euro für die frühkindliche Bildung zu investieren.
Und trotz der angespannten Haushaltslage sind Investitionen von insgesamt 1,76 Milliarden Euro in die Infrastruktur geplant. Dazu kommen noch die Mittel aus dem 500-Milliarden-Infrastrukturpaket des Bundes. Finanzministerin Silke Schneider rechnet mit 1,3 Milliarden Euro, verteilt auf zwölf Jahre – die zusätzlich in die schleswig-holsteinische Infrastruktur und Klimaschutz fließen werden, um den Alltag für alle Bürger*innen spürbar zu verbessern. Genauere Informationen zu den Planungen des Landes gibt es hier

Außerdem ging es im Plenum mal wieder um das Thema Städtebauförderung, über deren Neuregelung seit Monaten zwischen Land und Kommunen diskutiert wird. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung ihre Fördermittel bis 2029 schrittweise verdoppeln will, von 790 Millionen auf 1,58 Milliarden Euro. Mehr dazu in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung. An der Finanzierung der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Länder und Kommunen grundsätzlich zu je einem Drittel. In Schleswig-Holstein wird der Landesanteil an der Städtebauförderung seit 2025 aufgrund der Haushaltskonsolidierung über den Vorwegabzug im kommunalen Finanzausgleich (FAG) finanziert.
Die geplante Novellierung der Städtebauförderrichtlinien (Überblick über die wesentlichen Änderungen siehe unten), die zum Jahresbeginn 2026 in Kraft treten soll, hat auf die Höhe der Gesamtmittel keine Auswirkung. Die jährliche Höhe der Fördermittel ergibt sich aus der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwischen Bund und Ländern.
Bei der ersten grundlegenden Neufassung der Richtlinie seit 2015 geht es in erster Linie um eine Vereinfachung und Verschlankung der Verfahren, deren Notwendigkeit auch bei der Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss mehrfach betont wurde. Die Landesregierung plant, die Förderhöchstdauer auf zehn Jahre zu beschränken. Die Förderquote soll bei bestimmten Projekten von 100 auf 50 Prozent gesenkt werden, und die Höchstbeiträge sollen gedeckelt werden.
Positive Aspekte aus grüner Sicht sind außerdem, dass Klimaschutz und Biodiversität nun in jeder Städtebaumaßnahme zu beachten und zu fördern sind und für Klimaschutzmaßnahmen ein extra Fonds eingerichtet werden soll, der unbürokratisch abrufbar ist. Nachhaltige Mobilität wird nochmal stärker auch in der Städtebauförderung eingefordert.
Hintergrund
Im laufenden Jahr stehen für die Entwicklung und Sanierung von Innenstädten, Stadtquartieren und Ortskernen nach Angaben des Landesinnenministeriums rund 70,6 Millionen Euro zur Verfügung. Damit kann der Bau von Jugendzentren, Bibliotheken, Kindertagesstätten und Sportstätten gefördert werden. Außerdem können sie für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen eingesetzt werden. Mit den Fördermitteln soll auch Leerständen in den Innenstädten entgegengewirkt werden. Aktuell laufen im Lande mehr als 100 Gesamtmaßnahmen. Städte wie Flensburg profitieren besonders von den Städtebaufördermitteln.