Plenarsitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
23. 07. bis 25.07. 2025
In der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause standen viele wichtige Themen und Debatten auf der Tagesordnung. In einer Aktuellen Stunde gleich zu Beginn ging es um die erschöpften Mittel des Budgets für Vertretungslehrkräfte an Grund- und Gemeinschaftsschulen. Die im Vertretungsfonds eingeplanten 5,1 Millionen Euro waren in 10 von 15 Kreisen und kreisfreien Städten, darunter auch in Flensburg und im Kreis Schleswig-Flensburg, bereits zum Ende des Schulhalbjahres ausgeschöpft. Dadurch hatte sich das Problem des Unterrichtsausfalls durch den extrem hohen Krankenstand bei den Lehrkräften noch einmal vergrößert. Zum Glück ist es schnell gelungen, eine Lösung zu finden: Durch Umschichtungen im Einzelplan des Bildungsministeriums soll der Vertretungstopf wieder aufgefüllt werden. Eine Aufgabe bleibt ein besseres Controlling, um solche Engpässe künftig vermeiden zu können.
Außerdem haben wir im Landtag über das Thema Schwangerschaftsabbrüche diskutiert. Denn es zeichnet sich ab, dass es bereits vor dem Bau des neuen Fördeklinikum Katharinen-Hospital – getragen von evangelischer Diako und katholischen Maltesern – und der eigentlichen Betriebsaufnahme auf dem Peelwatt ab 2030 auch im bestehenden Flensburger Krankenhaus kein Angebot stationärer Schwangerschaftsabbrüche mehr geben wird. Mehr dazu könnt ihr hier erfahren.
In meiner Rede habe ich noch einmal auf die widersprüchliche rechtliche Lage von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland hingewiesen – die auch die medizinische Versorgung in Flensburg erschwert. Deshalb bedaure ich umso mehr, dass der AK Schwangerschaftsabbrüche der Stadt Flensburg nun seine Arbeit einstellt und habe vorgeschlagen, diesen zu uns in den Sozialausschuss des Landtages einzuladen.
Wir brauchen nahe des neu geplanten Klinikums, also auf dem künftigen Gesundheitscampus am Peelwatt, ein Medizinisches Versorgungszentrum, dass neben anderen ambulanten Dienstleistungen auch operative Abbrüche durchführt, ausreichend niedergelassene Frauenärzt*innen, die medikamentöse Abbrüche anbieten und feste Kooperationsstrukturen zwischen Flensburg und den Frauenkliniken in Schleswig und Husum.
All das aber sind nur Behelfslösungen.
"Was wir im Grunde brauchen, ist endlich eine bundesgesetzliche Regelung, die Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert. Und ein gesellschaftliches Klima, in dem weder betroffene Frauen noch praktizierende Gynäkolog*innen noch juristische Fachleute Anfeindungen ausgesetzt sind."
Wir werden uns im Sozialausschuss weiter mit dem Thema beschäftigen, dafür ist nach der Sommerpause am 18. September 2025 eine große Anhörung im Ausschuss geplant.
Natürlich ging es auch im Juli-Plenum um die frühkindliche Bildung.
In 2. Lesung wurde in dieser Landtagssitzung der Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes mit etlichen Änderunganträgen Ergänzungen von CDU und Grünen sowie dem SSW beschlossen. Die meisten Neuerungen werden zum 1.8.2025 in Kraft treten.
Hauptziele der Gesetzesnovelle zum Kindertagesförderungsgesetz am 1. Januar 2025 sind:
- die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst schnellstmöglich für das Fachpersonal in den KiTas und in der Kindertagespflege in Schleswig-Holstein umzusetzen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
- eine finanzielle Entlastung der Kommunen durch eine schrittweise Erhöhung der Personalkostenerstattung über das Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) – auf 96 % ab August 2025 und auf 97,5 % ab Januar 2026. Damit setzen wir die Einigung von Land und Kommunalen Landesverbänden aus dem Juni zur Refinanzierung der Personalkosten und zum Neubauzuschlag um. Die Kommunen erhalten in diesem Jahr über 6 Millionen Euro zusätzlich für die Kita-Finanzierung und ab 2026 dann insgesamt 40 Millionen Euro zusätzlich.
- Anpassungen für die Kindertagespflege
- sowie eine Sonderregelungen für Nachqualifizierung des Personals der dänischen KiTas mit einer Übergangsfrist bis 2029. Das ist besonders für Flensburg eine wichtige Änderung.
Und auch zum Thema Frauenhäuser habe ich in diesem Landtag gesprochen.
Gemeinsam mit dem SSW haben CDU-Fraktion und Grüne Landtagsfraktion einen Antrag zur besseren Erreichbarkeit von Frauenhäusern eingebracht. Er enthält eine Reihe von Prüfaufträgen an die Landesregierung zur Gewährleistung einer einfachen Kontaktaufnahme zu den Frauenhäusern, einer 24/7-Erreichbarkeit und zum Einrichten von Notfallplätzen – alles Vorgaben aus dem Gewalthilfegesetz, die ab 2027 in allen Bundesländern umgesetzt werden müssen. Wir machen uns frühzeitig auf den Weg.
Hilfe- und Schutzstrukturen sind das Eine, wirksame Regelungen und Instrumente gegen Täter*innen und Mittäter*innen – auch im digitalen Raum – das Andere.
Wir dürfen gar nicht erst zulassen, dass Gewalt an Frauen und Mädchen passiert und in Deutschland weiter steigt.
Nächstes Thema war eine zentrale Unterbringung ausreisepflichtiger straffälliger Personen beim Land. Das fordern SPD und FDP, ohne entsprechende Rechtsgrundlage und ohne sich festzulegen, welche Personengruppe sie damit eigentlich genau meinen. Entsprechend schwierig war diese Debatte auch.
Es ist nämlich mitnichten so, dass das Land sich einer Verantwortung entziehen würde - trotz originärer Zuständigkeit bei den Kommunen haben wir als Landtag in der 32. Sitzung eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes beschlossen, damit das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) in aufenthaltsrechtlich besonders komplexen Fällen ab September die Sachbearbeitung übernehmen kann. Eine entsprechende behördenübergreifende task force arbeitet an diesem Thema bereits und auch an der Rückführung von Personen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben.
Das ganze Thema ist komplex und nicht durch scheinbar einfache Antworten zu lösen. Viele verschiedene Stellen müssen ihren Informationsaustausch und die Zusammenarbeit verbessern. In meiner Rede habe ich versucht, die schwierige Sachlage deutlich zu machen und auch was uns GRÜNEN in dieser Debatte besonders wichtig ist:
Schwere Straftaten abgelehnter Asylbewerber*innen sind Einzelfälle und müssen auch als solche behandelt werden. Und auch die allermeisten Menschen mit einer psychischen Erkrankung begehen KEINE Gewalttaten. In beiden Fällen darf deshalb nicht verallgemeinert werden. Auch hier brauchen wir Politik mit Augenmaß.
Meine Rede dazu findet ihr hier.
In den letzten eineinhalb Jahren wurde in der Öffentlichkeit viel zu oft über die wenigen straffälligen ausreisepflichtigen Menschen gesprochen und viel zu selten über all die geflüchteten Menschen, die sich von Beginn an positiv einbringen und hier gesellschaftlich ankommen wollen, sich Arbeit suchen, eine Ausbildung machen, um nachhaltig auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können, Steuern und Versicherung zahlen in einer eigenständigen Wohnung leben, und sich hier eine Perspektive aufbauen wollen.
Eine letzte Rede hielt ich in dieser Woche zu einem mir besonders wichtigen Thema im Juli-Landtag, nämlich die aufenthaltsrechtliche Lage von beruflich integrierten Geflüchteten in Schleswig-Holstein. Eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung muss dort, wo allen Regeln eingehalten werden und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, auch konsequent und schnell erteilt werden. Die Antragsverfahren dauern an vielen Stellen und bei einigen Ausländer- und Zuwanderungsbehörden einfach noch zu lange.
Bei zwei aktuellen Fällen in Kiel ("Mitarbeiter eines Pferdehofes") und Flensburg (Azubi in einem Friseur-Salon) konnte ich zuletzt bei der Lösung helfen.
Das sollte aber eigentlich gar nicht nötig sein. Wir brauchen keine gesetzlichen Änderungen, sondern die konsequente Anwendung bestehender Möglichkeiten. Genau darum geht es in unserem Antrag zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung. Wichtig ist mir dabei vor allem der vorletzte Spiegelstrich, der besagt, dass Anträge zur Langzeitduldung oder zu Aufenthaltstiteln aufgrund beruflicher Integration erst geprüft und schriftlich beschieden werden müssen, bevor aufenthaltsbeendigende Maßnahmen eingeleitet werden. Denn diese sind dann in vielen Fällen gar nicht mehr erlaubt, weil ein persönliches Abschiebehemmnis vorliegt. Die richtige und faire Reihenfolge ist hier einzuhalten.
Wir bitten die Landesregierung mit den Ausländerbehörden auf schnellere Verfahren, verbindliche Standards, eine landesweit einheitliche Erteilungspraxis sowie die Reduzierung der Bearbeitungsfristen auf höchstens drei Monate hinzuarbeiten.
Und nicht zuletzt folgte der Landtag der Beschlussempfehlung des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses, dass sich die Landesregierung gemeinsam mit der Stadt Flensburg für die Realisierung eines Bahn-Haltepunktes im Stadtteil Weiche und eine bessere Anbindung an den Nah- und Fernverkehr einsetzen soll. Der Landtag bittet die Landesregierung zudem, eine Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Bahnstrecke zum ZOB auf den Weg zu bringen. Das entsprechende Geld hierfür wird im Haushalt 2025 bereits zur Verfügung gestellt.
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