Plenarsitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
21.05. bis 23.05.2025
Regierungserklärung zum Landeshaushalt 2025
Die 32. Plenarsitzung begann mit einer Regierungserklärung zum Landeshaushalt 2025. Anlass war die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, den Haushalt 2024 wegen der Aufnahme von Notkrediten, die mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, der Corona-Pandemie und der Ostsee-Sturmflut begründet wurden, teilweise für verfassungswidrig zu erklären. Das Finanzministerium hatte daraufhin in einer Pressemitteilung bereits angekündigt, im Herbst 2025 einen Nachtragshaushalt vorzulegen, mit dem der nichtige Notkredit vollständig getilgt werden soll. Finanzministerin Dr. Silke Schneider kündigte an, mit dem Nachtragshaushalt im Herbst den Notkredit in Höhe von 492 Millionen Euro aus dem vergangenen Jahr und den Notkredit für 2025 über 271 Millionen Euro umzuschulden. Zur Finanzierung soll der finanzrechtliche Spielraum genutzt werden, der mit der Grundgesetzänderung zur Lockerung der Schuldenbremse den Ländern eine zusätzliche Kreditaufnahme von bis zu 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts erlaubt.

Die neue Kreditaufnahmemöglichkeit der Länder und das Sondervermögen Infrastruktur bedeuten für Schleswig-Holstein rund 520 Mio. Euro zusätzlichen Kreditrahmen plus 290 Mio. Euro Infrastrukturmittel jährlich. Vor dem Nachtragshaushalt müssten allerdings noch die Ausführungsgesetze zur Grundgesetzänderung in Kraft treten, die die konkreten Rahmenbedingungen vorgeben. Die Landesregierung plant, noch vor der Sommerpause einen ersten Nachtragshaushalt vorzulegen. Im Finanzausschuss soll darüber beraten werden.
Trotz zusätzlicher Spielräume betonte die Ministerin die Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung: Für 2025 bestehe ein zusätzlicher Handlungsbedarf von rund 248 Millionen Euro.
Zweite Lesung: Änderung des Landesaufnahmegesetzes
In zweiter Lesung wurde die Änderung des Landesaufnahmegesetzes (Drucksache 20/2834) verabschiedet. Die Gesetzesänderung soll das Sozialministerium ermächtigen, dem Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) die Übernahme der Zuständigkeit für Rückführungen von zum Beispiel ausländischen schweren Straftäter*innen und aufenthaltsrechtlich besonders komplexer Fälle zu ermöglichen. Die Justizvollzugsbehörden werden verpflichtet künftig das Landesamt rechtzeitig über Haftantritt, -verlegung und -entlassung zu informieren.

Der Bund und die Länder sind in der Pflicht, gegenüber schweren Straftäter*innen konsequent zu handeln – auch, um zu vermeiden, dass gesetzliche Verschärfungen pauschal Menschen treffen, die sich gesetzeskonform verhalten.
Aber ein funktionierender Rechtsstaat muss in beide Richtungen handlungsfähig und konsequent sein: bei dem Abbau von Vollzugsdefiziten im Rückführungsmanagement, aber genauso bei der Erteilung von Bleiberechten und Prüfung von persönlichen Abschiebungshemmnissen wie Ausbildungen, Beschäftigung oder Vulnerabilitäten. Die zu langen Wartezeiten bei Aufenthaltsverfestigungen sind genauso Zeichen staatlicher Defizite.
Eine Rede zur Gesetzesänderung habe ich bereits bei der ersten Lesung gehalten. Sie ist hier abrufbar.
Verbesserung der Situation für Alleinerziehende und ihre Kinder
Eine Debatte im Landtag diese Woche hat sich mit der Frage beschäftig, wie die Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder verbessert werden kann? Leider wird dieses wichtige Thema viel zu oft nebensächlich behandelt. Als alleinerziehende Mutter kenne ich die Herausforderungen, vor denen viele Elternteile stehen.
Das Familieneinkommen, die existenziellen Bedürfnisse ihrer Kinder sichern und gleichzeitig ausreichend Zeit für sie haben, um sie in ihrer Entwicklung gut begleiten zu können – auch wenn dabei oft selbst noch Trennung, Schmerz, Wut und auch Trauer verarbeitet werden müssen: Das ist nicht leicht und ohne Unterstützung kaum zu bewältigen.
Insbesondere alleinerziehende Frauen und ihre Kinder unterliegen einem hohen Armutsrisiko. Deshalb ist es richtig, wie im 10. Familienbericht vorgeschlagen, die Anrechnung des Kindergelds beim Unterhaltsvorschuss neu zu regeln: Statt wie bisher zu 100 % sollte es nur noch zur Hälfte angerechnet werden.

Aktuell profitieren ausgerechnet jene Familien nicht von der Kindergelderhöhung, die keine Unterstützung vom anderen Elternteil bekommen – weil ihnen das Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss komplett angerechnet wird. Während bei Unterhalt durch den anderen Elternteil nur 50 % angerechnet werden. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar und sollte beendet werden.
Hier ein Ausschnitt meiner Rede dazu:
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Familienrecht. Im Umgang- und Sorgerecht wird häusliche Gewalt, der Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils und der mitbetroffenen Kindern noch viel zu wenig anerkannt. Ich bin dafür, dass sich das ändert.
Hier ein Ausschnitt meiner Rede hierzu:
Normalerweise stelle ich alle Plenarreden online, um Transparenz zu schaffen. Bei dieser Rede habe ich erst gezögert, mich nun aber entschieden die Regel beizubehalten.Ich habe gezögert, weil es mir unangenehm war wie emotional ich bei der Debatte geworden bin. Das Thema sollte im Vordergrund stehen und nicht, was ich persönlich damit verbinde. Das ist mir dieses Mal nicht gelungen. Um es euch ein bisschen einzuordnen. Mein Lebensgefährte ist vor über 2 Jahren nach langer Krebserkrankung verstorben. Deshalb gingen mir die morgendliche Debatte um Trauerbegleitung und dann zur Situation alleinerziehender ganz schön an die Nieren. Vielleicht hilft es anderen, die ähnliches erleben, wenn wir offener zeigen, was uns bewegt. Auch Politiker*innen haben eine eigene Geschichte und es ist wichtig, dass verschiedene Perspektiven und Lebensrealtäten in unseren Parlament vorkommen. Auch die von alleinerziehenden Elternteilen.
Die ganze Rede findet ihr hier.
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