Plenarsitzung des schleswig-holsteinischen Landtags
11.12.2024 - 13.12.2024
Es ist wichtig, dass wir immer wieder über Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt sprechen. In dieser Plenarsitzung tun wir das gleich mehrmals – ein klares Signal, wie ernst wir das Thema nehmen.
Gesetzesentwurf zur "Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung" und "201a-Beratung für Kinder"
Zum Schließen von Lücken beim Schutz von Frauen und auch Kindern bei häuslicher Gewalt, Stalking und in Hochrisikofällen haben wir im Dezember 2024 den "Entwurf des Gesetzes zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und weiterer Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes" im Landtag eingebracht. Hiermit wollen wir in 2025 die sog. "elektronische Fußfessel" bei häuslicher Gewalt und Stalking einführen, das Hochrisikomanagement erstmalig gesetzlich verankern und neben der bisherigen "201a-Beratung" nach polizeilicher Wegweisung ein proaktives standardisiertes Beratungsangebot für mitbetroffene Kinder schaffen. Denn Kinder sind bei häuslicher Gewalt zwischen ihren Eltern immer auch betroffen. Nach dem nun vorliegenden Gesetzentwurf könnte eine Person auf richterliche Anordnung ,,zum Tragen eines technischen Mittels verpflichtet werden", wenn dessen elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes zum Schutz einer gefährdeten Person erforderlich ist, weil ansonsten deren ,,Leben, Leib, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung" gefährdet sind.
Wir wollen darüber hinaus auch die Rechtsgrundlage für das sog. "Spanische Modell" schaffen, damit dies eingesetzt werden kann, sobald die technischen Möglichkeiten vorliegen: hier kann die gefährdete Person freiwillig ebenfalls ein technisches Gegenstück zu der Fußfessel zur Ortung tragen, womit der Schutzraum nicht mehr statisch auf Räumlichkeiten begrenzt wäre, sondern beweglich würde. Damit geben wir Frauen ihr Leben zurück. Es kann nicht sein, dass sich die Opfer in ihrem Leben einschränken müssen.
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bleiben zentrale Themen, die wir mit Nachdruck angehen müssen. Die Zahl der Wegweisungen hat sich in Schleswig-Holstein seit 2016 verdoppelt, und Frauenhäuser sowie Beratungsstellen sind überlastet. Gleichzeitig fehlen ausreichende Schutzplätze und Personal, um Betroffenen zeitnah zu helfen.
Wir bitten die Landesregierung sich auf Bundesebene für folgendes einzusetzen:
- die bundesweite Einführung eines Rechtsanspruchs auf Beratung und Schutz für Betroffene sowie
- eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes; (der Entwurf für ein Gewalthilfegesetz sieht Mittel vor, die auch Schleswig-Holstein helfen könnten, dringend benötigte Kapazitäten zu schaffen).
- die Fortführung des Bundesinvestitionsprogramm für die Ausweitung und Sanierung der Frauenhausplätze.
Wir sind jetzt bei etwa 9,36 Millionen Euro zur Förderung der Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein über das Finanzausgleichsgesetz. Zusätzlich fördert das Sozialministerium konkrete Maßnahmen zum Schutz von Frauen und zur Stärkung der Frauenfacheinrichtungen mit etwa 1,2 Millionen Euro über den Einzelplan 10. Über 10,6 Millionen Euro also, die mittlerweile für den Gewaltschutz zur Verfügung stehen. Aber die steigenden Zahlen der Akut- und Hochrisikofälle zeigen: wir brauchen mehr. Wir brauchen auch den Bund im Boot.
Meine Rede dazu hier ⬇️
Debatte zum Gesetzentwurf im Bundestag zur Neuregelung der Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch
Hier ist meine Rede zur Debatte. ⬇️
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